Österreich: Corona-Positive erhalten Geldstrafen, weil sie weiter mit ihrem Partner zusammenlebten
Im österreichischen Kärnten sollen mehrere Menschen Geldstrafen von 300 Euro erhalten haben, weil sie, nachdem sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren, weiter mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebten. Darüber berichtete das Kärntner ORF. Bisher sind sieben solcher Fälle bekannt, es soll aber noch zahlreiche weitere geben. Wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Kontaktverbot soll es eine Geldstrafe von 300 Euro geben – oder eine sechstägige Haftstrafe.
Der Jurist Ulrich Salburg, der bereits drei dieser Fälle vertritt, kritisierte die Strafbescheide scharf, und zwar nicht nur, weil es für die Betroffenen oft keine Alternative gebe:
"Voraussetzung für jede Strafbarkeit ist ein rechtmäßiges Alternativverhalten. Ich muss die Möglichkeit haben, mich so zu verhalten, dass ich nicht strafbar bin. Das geht hier aber nicht, denn wo sollte denn die Lebensgefährtin hin? Er kann sie nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, die sind geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Corona-Maßnahmen verboten", erklärte Salberg dem ORF.
Außerdem stammten die Daten, auf die die Behörde zugreifen, aus dem Contact-Tracing und damit von den Betroffenen selbst. Dies untergrabe laut Salburg das Recht von Beschuldigten, gegen sich selbst Aussagen zu müssen, und sei verfassungswidrig.
Unterdessen streiten sich der Bund und die Landesregierung Kärnten, wer für die Regelung zuständig ist. Der Vorsitzende der Kärntner Landesregierung, Peter Kaiser (SPÖ), erklärte dem Sender, dass das Land keinen Einfluss auf die Entscheidungen zur Kontaktbeschränkung habe, diese sei vom Bund getroffen worden. Er "bedauere", dass durch solche Strafen das Vertrauen der Bevölkerung gefährdet werde, und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf:
"Ich erwarte mir, dass die Bundesregierung die jetzt publik gewordene realitätsferne Regelung rasch beseitigt!"
Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge sind jedoch die Bezirkshauptmannschaft und das Land Kärnten für die Umsetzung zuständig. Auch in den Richtlinien sei klar geregelt: Wenn eine Absonderung im gemeinsamen Haushalt nicht möglich sei, sei die Quarantäne auf 14 Tage auszudehnen. Möglicherweise habe die Bezirksbehörde "etwas falsch interpretiert", da solche Fälle bisher nur in Kärnten aufgetreten sein sollen. Und auch beim Contact-Tracing liege die Kompetenz bei den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden, die im Einzelfall entscheiden und – falls nötig – auch zusätzliche Vorgaben machen können. Auch die Entscheidungen über Strafen liege bei den Bezirksbehörden.
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