Europäischer Gerichtshof erklärt Abgas-Software in Dieselautos für illegal
Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof eine umstrittene Software zum Schönen von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Es könnte dazu beitragen, die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Wagen zu klären.
Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests systematisch manipuliert hatte. Die Folge waren eine Klagewelle und Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, in dem gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wurde. Dieser wird in den Gerichtsakten nur mit "X" bezeichnet. Der Volkswagen-Konzern hat jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.
Vor dem EuGH ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests gerade im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft eine sogenannte Abgasrückführung mit voller Stärke, um so den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide zu verringern. Dadurch werden im Labor vorgeschriebene Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb auf der Straße wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist eine höhere Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxidausstoß, so dass Grenzwerte überschritten werden.
Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen – unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme?
Der EuGH bejahte die erste Frage und legte die Ausnahmeregel eng aus. Um eine solche Einrichtung zu rechtfertigen, müsse sie vor "plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden" schützen. Es gehe also um "unmittelbare Beschädigungsrisiken", die während des Fahrens zu konkreter Gefahr führen könnten. Nicht ausreichend sei die Begründung, eine solche Abschalteinrichtung trage dazu bei, Verschleiß oder Verschmutzung des Motors zu verhindern.
Die genaue Definition der Ausnahmen zum "Motorschutz" dürfte für die Branche besonders wichtig sein. Der auf Klagen im Diesel-Skandal spezialisierte Potsdamer Anwalt Claus Goldenstein erklärte zu dem EuGH-Verfahren, die Entscheidung sei für nahezu alle Autohersteller relevant. Aus seiner Sicht könnte der "europäischen Automobilindustrie die größte Rückrufwelle aller Zeiten" bevorstehen.
Allein in Deutschland seien mehrere Millionen Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen zugelassen worden, erklärte Goldenstein. Diese müssten von den verantwortlichen Herstellern zurückgerufen werden, damit die Abgasreinigung der Fahrzeuge optimiert werde. Da Haltern durch Wertverlust ein Schaden entstanden sei, könnten sie sich gegen Betrug wehren und Schadenersatz durchsetzen, meinte der Anwalt schon vor der Urteilsverkündung.
Das Verfahren in Frankreich wird dort entschieden. Das zuständige Gericht hatte dem EuGH die aus seiner Sicht entscheidenden Fragen vorab zur Klärung vorgelegt.
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