Europa

Verfassungsnovelle in Ungarn: "Vater ist Mann, Mutter ist Frau"

Das ungarische Parlament hat eine Verfassungsnovelle durchgesetzt. Die nach Meinung von Kritikern ohnehin beeinträchtigten Rechte von sexuellen Minderheiten im Land werden weiter einschränkt. Gleichgeschlechtlichen Paaren soll die Adoption von Kindern künftig verwehrt werden.
Verfassungsnovelle in Ungarn: "Vater ist Mann, Mutter ist Frau"Quelle: www.globallookpress.com © imagebroker/Giuseppe Graziano

Der entsprechende Verfassungszusatz wurde am Dienstag mehrheitlich gebilligt. Dieser sieht unter anderem vor, dass das Geschlecht eines Kindes bei der Geburt festgelegt wird und unveränderbar bleibt. Außerdem schließt die Novelle künftig auch die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Paare aus. Eine entsprechende Begriffserklärung ist im Text des Dokuments verankert:

"Der Vater ist Mann, die Mutter ist Frau."

Darüber hinaus müssen die Adoptiveltern in spe laut der neuen Regelung verheiratet sein.

Eine weitere neue Passage könnte das Recht auf freie Bildung und Erziehung von Kindern beschneiden. In Schulen und Kindergärten könnten künftig Lehrinhalte, die konfessionsneutral sind oder sexuelle Minderheiten in positiver Weise darstellen, verboten sein:

"Ungarn schützt das Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt erhaltene geschlechtliche Identität und garantiert eine Erziehung entsprechend der Werteordnung, auf der die verfassungsmäßige Identität und christliche Kultur Ungarns beruhen."

In den vergangenen Monaten hatten die ungarischen Medien die Kampagnen gegen sexuelle Minderheiten bereits maßgeblich verstärkt. Eine rechtsextreme Parlamentsabgeordnete schredderte öffentlich ein neues Märchenbuch, das um Verständnis für Menschen wirbt, die aus verschiedenen Gründen Diskriminierung erfahren, etwa wegen einer gleichgeschlechtlichen Neigung. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán stellte sich hinter die Aktion der Abgeordneten.

Bereits im Mai ließ Orbán vom Parlament ein weiteres Gesetz beschließen, das es Trans-Personen und intersexuellen Menschen nicht mehr ermöglicht, nach einer Geschlechtsumwandlungen das neue Geschlecht eintragen zu lassen.

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(rt/dpa)

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