EU-Parlament beschließt Einführung unionsweiter Sammelklagen
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erzielten am Dienstag eine Einigung über die ersten unionsweiten Regeln für kollektive Rechtsbehelfe. Danach sollen Verbraucher künftig grenzüberschreitend ihre Rechte gegen größere Unternehmen mittels Sammelklagen leichter durchsetzen können. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Schadensersatz, Preisminderung oder Ersatzlieferungen bei Massenschadensereignissen klagen.
Entschädigungen sind so etwa in den Bereichen Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Gesundheit sowie Flug- und Bahnverkehr möglich. Die neue Richtlinie soll in wenigen Wochen in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben anschließend zwei Jahre Zeit, um ihre jeweilige nationale Rechtsgrundlage dementsprechend anzupassen, sowie sechs weitere Monate, um sie anzuwenden.
Der EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte den neuen Beschluss. Angesichts der vielen ausgefallenen Flüge in diesem Jahr infolge der Corona-Pandemie seien Verbandsklagen notwendiger denn je. Sammelklagen lieferten einen soliden Schutz für Verbraucher, bekräftigte er.
Hintergrund der Regelung sind Fälle, die – wie bei dem VW-Abgasskandal – Hunderttausende von Geschädigten nach sich ziehen. Einzelkläger haben meist nur geringe Chancen auf Erfolg – nicht zuletzt aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen für die Kosten, die aus einem Rechtsstreit mit Großunternehmen resultieren. Anders sieht es aus, wenn Verbraucher sich zusammenschließen und gemeinsam ihr Recht einklagen wollen.
Nach Angaben der EU-Kommission gibt es bereits in 19 Mitgliedsstaaten kollektive Rechtsbehelfe, so auch in Deutschland. Mit den neuen Regeln müssen Verbraucher in der gesamten Europäischen Union Schadensersatzforderungen künftig nicht mehr individuell einklagen.
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