Griechenland ist wieder im harten Lockdown – Ausgangssperre, Schließungen und hohe Bußgelder
Seit dem 7. November ist Griechenland im Lockdown. Die Regierung unter Premierminister Kyriakos Mitsotakis verhängte eine landesweite Ausgangssperre, die Schließung zahlreicher Geschäfte und eine Einschränkung des Reiseverkehrs. Begründet werden diese Maßnahmen mit den seit Oktober ansteigenden Corona-Befunden. Am 5. November wurden 2.915 Neuinfektionen gezählt. Laut Johns Hopkins sind es insgesamt 56.698 Corona-Befunde und 784 Todesfälle werden in Zusammenhang mit COVID-19 gebracht (Stand: 9. November 2020). Die Maßnahmen gelten vorerst bis Ende November.
Obwohl die Zahlen in Griechenland deutlich hinter anderen europäischen Ländern liegen, verteidigte Mitsotakis den verhängten Lockdown:
Ich war verpflichtet, drastische Maßnahmen eher früher als später einzuleiten. Ich werde die Leben unsere Bürger nicht riskieren. (…) Wir hatten 10.000 neue Fälle in fünf Tagen. Wir hatten einen signifikanten Anstieg von Krankenhausaufnahmen von Patienten auf der Intensivstation – ein schlechtes Verhältnis von Aufnahmen und Entlassungen.
Die landesweite Ausgangssperre beinhaltet strikte Regeln. Für jedes Verlassen der eigenen Wohnung muss eine Erlaubnis vorliegen. Zwischen 21 und 5 Uhr morgens ist das nur Berufstätigen erlaubt, die eine Bestätigung des Arbeitgebers mit sich führen, oder in Notfällen wie etwa dringenden Arztbesuchen. Tagsüber muss die Erlaubnis einer Regierungsstelle angefordert werden – per SMS an die Nummer 13033 über SIM-Karten inländischer Mobilfunkanbieter. Im Land befindliche Ausländer werden aufgefordert, sich zu diesem Zweck eine Prepaid-Karte eines griechischen Anbieters zu kaufen. Alternativ kann online ein Formular ausgefüllt werden. In beiden Fällen muss zwingend auf Griechisch begründet werden, warum das Verlassen der Wohnung notwendig ist.
Folgende Gründe gelten als zulässig:
- Wege von und zu der Arbeitsstelle (mit Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Medizinische Notfälle, Arzt- oder Apothekenbesuche (mit Attest des Arztes)
- Einkäufe in Supermärkten, wenn eine Hauslieferung nicht möglich ist
- Nicht-verschiebbare Termine bei Banken oder Unternehmen der Daseinsvorsorge
- Hilfeleistungen wie etwa der Transport der eigenen Kinder zur Schule (mit Attest der Schule)
- Besuche von Beerdigungen (zulässig sind maximal neun Personen)
- Besuche der Kinder bei geschiedenen Ehepartnern
- Täglich ein zeitlich begrenzter Spaziergang im Umfeld des eigenen Hauses
- Versorgung oder Ausgang mit Tieren
Die Bewegungsfreiheit wird zusätzlich dadurch beschränkt, dass die Region des Erstwohnsitzes nicht verlassen werden darf. Ausnahmen gelten nur für vom Arbeitgeber bescheinigte berufliche Fahrten, Fahrten zu Beerdigungen sowie die einmalige Rückkehr zum Wohnort. Pro Pkw ist nur ein Fahrgast zusätzlich zu dem Fahrer erlaubt – Ausnahmen gelten für die Mitnahme der eigenen Kinder.
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Griechische Polizei geht streng vor bei Missachtung der Maßnahmen
Das öffentliche Leben des Landes wurde weitgehend eingefroren. Alle Geschäfte sind geschlossen, bis auf Apotheken und Supermärkte. Außer Grundschulen und Kindergärten sind alle Bildungseinrichtungen wie weiterführende Schulen oder Universitäten geschlossen. Alle öffentlichen Einrichtungen bleiben geschlossen. Gastronomischer Betrieb ist nur als Liefer- oder Mitnehmangebot erlaubt. Das Tragen einer Maske ist im öffentlichen Raum gesetzlich vorgeschrieben. Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht gestattet. Betrieben wird vorgeschrieben, dass die Hälfte ihrer Belegschaft im Homeoffice arbeiten muss.
Verstöße gegen die Regelungen werden strikt geahndet. Pro Vergehen wird ein Bußgeld von 300 Euro fällig. Darunter fällt auch das fehlerhafte Tragen der Maske – etwa wenn die Nase nicht bedeckt ist. Bei einer gefälschten Erlaubnis beispielsweise des Arbeitgebers liegt das Bußgeld bei 500 Euro. Laut dem Onlinemagazin Telepolis wurden allein am ersten Tag des Lockdowns am Samstag, dem 7. November, landesweit 1.700 Verstöße gegen die Reglementierungen mit Bußgeldern belegt, vier Personen wurden festgenommen.
Inländischer Flugverkehr wird auf notwendige berufliche Flüge reduziert. Der internationale Flugverkehr bleibt vorerst offen, jedoch wird der Flughafen Thessaloniki komplett geschlossen. Erlaubt sind dort derzeit nur Transport- und Militärflüge. Begründet wird dies mit der hohen Corona-Befundzahl in der Region.
Die Einreise von Touristen in das Land ist weiterhin möglich, aber an strenge Auflagen geknüpft: Touristen müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich registrieren lassen und alle Orte angeben, an denen sie sich aufhalten werden. Darüber hinaus gelten für Touristen die gleichen Regeln der Ausgangssperre.
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