"Grundrechte beeinträchtigt": Gericht kippt teilweisen Lockdown in Madrid

Vor wenigen Tagen hatte die spanische Zentralregierung in der Corona-Krise die Hauptstadt Madrid abriegeln lassen. Nun hob ein Gericht diese Anordnung auf, weil sie einen Eingriff in grundlegende Rechte und Freiheiten der Bürger darstelle.

Der Oberste Gerichtshof von Madrid hat am Donnerstag den von der spanischen Zentralregierung verordneten Lockdown der Hauptstadt Madrid und neun weiterer Städte der Hauptstadtregion gekippt. Das Gericht argumentierte, die verordnete Abriegelung beeinträchtige grundlegende Rechte und Freiheiten.

Mit der Entscheidung gab das Gericht der konservativen Regionalregierung Recht, die gegen die Anordnung der Zentralregierung geklagt hatte.

Seit der Nacht zum Samstag war die Hauptstadtregion abgeriegelt. Knapp 4,8 Millionen Einwohner durften die Regionen nur bei Vorliegen bestimmter Gründe verlassen. Innerhalb der Städte selbst durften sich die Bewohner frei bewegen. José Luis Martínez-Almeida, der Bürgermeister Madrids, hatte die Maßnahmen der Regierung am Wochenende als "Quatsch" bezeichnet.

Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso hatte die Anordnung als "wirtschaftliche Katastrophe" bezeichnet und sich bei Ministerpräsident Pedro Sánchez für das Chaos "bedankt".

Madrid gilt als Zentrum des Krankheitsgeschehens in Spanien. Auf die Hauptstadtregion entfielen zuletzt über 40 Prozent der angeblichen Neuinfektionen. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – die Zahl der positiv Getesteten pro 100.000 Einwohner – lag bei 293. 

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