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Fall Nawalny: Russisches Außenministerium wirft OPCW Regelverstöße und Voreingenommenheit vor

Seit Wochen verlangt Berlin von Moskau Aufklärung im Fall Alexei Nawalny. Außenminister Heiko Maas sieht in der mutmaßlichen Vergiftung des Oppositionellen ein Problem für die ganze Staatengemeinschaft. Russland fordert dagegen Antworten auf seine Fragen.
Fall Nawalny: Russisches Außenministerium wirft OPCW Regelverstöße und Voreingenommenheit vorQuelle: Sputnik © JEKATERINA TSCHESNOKOWA

Am Dienstag hat Bundesaußenminister Heiko Maas die mutmaßliche Vergiftung von Alexei Nawalny als "Problem für die ganze Staatengemeinschaft" bezeichnet und Russland erneut mit Sanktionen gedroht. In seiner vorab aufgezeichneten Videoansprache vor der UN-Vollversammlung sagte der SPD-Politiker, dass es um einen Verstoß gegen das Chemiewaffenverbot und damit die Missachtung eines existenziellen Prinzips internationaler Zusammenarbeit gehe.

Das russische Außenministerium kommentierte seinerseits am Dienstagabend die Situation um den oppositionellen Blogger im folgenden Statement:

Wir sind auf nervöse Kommentare einer Reihe von Führern und Vertretern der Regierungen einiger westlicher Länder bezüglich der Entwicklung der mit ihrer unmittelbaren Beteiligung geschaffenen Situation um die beweislos behauptete 'Vergiftung' des russischen Bloggers A. Nawalny aufmerksam geworden. Wir hören nicht auf, uns über die sich wiederholenden Forderungen an Russland zu wundern, über diese skandalöse Geschichte 'Klarheit zu schaffen'.

Wir haben mehrmals und ausführlich unsere Haltung in dieser Frage erläutert, darunter im Kontext der bereits drei an die Behörden der BRD adressierten Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, damit sie der russischen Seite helfen, das Vorhandensein von möglichen Tatbestandsmerkmalen festzustellen. Nach dem russischen Recht ist dies eine unerlässliche Bedingung zur Anstrengung einer Strafsache. Bislang ist keines der Rechtshilfeersuchen von Berlin beantwortet worden. Wir hören nur, dass man sie 'weiterhin erörtere'. Man schlägt uns immer wieder vor, uns wegen der Erklärungen an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu wenden, deren Leitung ihrerseits uns in derselben Frage an die Regierung der BRD verweist.

Es gibt keine Antworten sowohl auf unsere Rechtshilfeersuchen an Berlin als auch auf die Anfragen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands im Rahmen der Chemiewaffenkonvention (CWK), die an die Behörden Schwedens und Frankreichs adressiert sind, in deren Laboratorien die Deutschen die in ihrem Besitz befindlichen Proben wider allgemein übliche Strafprozessnormen zu einer Analyse übergeben haben.

Auch das Technische Sekretariat der OPCW hat in dieser Situation Regelverstöße zugelassen, indem es seine technische Hilfeleistung ohne unsere unmittelbare Genehmigung bekanntgegeben hat. Man sei daran erinnert, dass es nach den Erklärungen Berlins um die Ereignisse geht, die nicht in der BRD, sondern in Russland stattgefunden haben. Eine solche Genehmigung ist jedoch obligatorisch, was in Paragraf 2 c) ii) des Anhangs zur CWK über allgemeine Grundsätze des Umgangs mit vertraulichen Informationen verankert ist.

Im Hinblick auf die mehrmals an den Tag gelegte politische Engagiertheit und Voreingenommenheit der Leitung des Technischen Sekretariats zweifeln wir nicht daran, dass der Bericht über die auf Bitte der BRD erfolgenden 'technischen Hilfe', der momentan vorbereitet wird, das Vorhandensein von Spurten des sogenannten 'Nowitschok' in den Bioproben von A. Nawalny feststellen wird, die das Technische Sekretariat im Laufe einer geheimen Operation, deren Teilnehmer sie vor uns sorgfältig verborgen haben, entnommen hat.

Der oppositionelle Politiker und Blogger Alexei Nawalny war am 20. August auf einem Inlandsflug in Russland ins Koma gefallen. Zunächst wurde er in einem Krankenhaus in Omsk behandelt. Die Ärzte stellten bei ihm eine Stoffwechselstörung fest und konnten keine Giftsubstanzen in seinem Körper nachweisen. Anschließend wurde Nawalny auf Drängen seiner Familie und Anhänger in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Ein Speziallabor der Bundeswehr stellte anschließend bei einer toxikologischen Untersuchung von Nawalnys Proben einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe fest. Nach Angaben der Bundesregierung wurde dieses Ergebnis von zwei weiteren Speziallaboren in Frankreich und Schweden bestätigt.

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