Europa

Fall Nawalny: Russland stellt drittes Rechtshilfeersuchen

Der Fall Nawalny führt zu diplomatischen Spannungen zwischen Moskau und Berlin. Während die Bundesregierung nicht von ihrer Behauptung abweicht, dass der russische Politaktivist vergiftet worden sei, hat Moskau bereits mehrere Anfragen dazu gestellt – bisher vergeblich.
Fall Nawalny: Russland stellt drittes Rechtshilfeersuchen© AFP PHOTO / INSTAGRAM ACCOUNT @NAVALNY / HANDOUT

Im Fall des angeblich vergifteten russischen Aktivisten Alexei Nawalny prüft die Bundesregierung ein drittes Rechtshilfeersuchen aus Russland. Das Ersuchen sei am Freitagabend eingegangen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Angaben zum Inhalt machte er nicht.

Die Berliner Landesjustizverwaltung prüft bereits zwei frühere Rechtshilfeersuchen aus Russland. Berichten zufolge will Russland etwa eigene Ermittler zu möglichen Befragungen des Oppositionellen entsenden. Aus Nawalnys Umfeld war eine Beteiligung russischer Ermittler an Befragungen zuvor bereits ausgeschlossen worden.

Der Oppositionspolitiker Nawalny war im August während eines Inlandsfluges in Russland zusammengebrochen. Kurz darauf wurde der 44-Jährige auf Drängen seiner Familie nach Deutschland ausgeflogen und in der Berliner Charité behandelt. Wochenlang lag er in einem künstlichen Koma, wurde inzwischen aber aus der Berliner Charité entlassen und macht eine Reha-Behandlung.

Die Bundesregierung sieht es nach eigenen Untersuchungen in einem Spezial-Labor der Bundeswehr als "zweifelsfrei" erwiesen an, dass Nawalny mit dem Kampfstoff Nowitschok vergiftet wurde. Russische Ärzte hatten zuvor eine Vergiftung ausgeschlossen. Russland weist bisher alle Vorwürfe zurück, in den Fall verwickelt zu sein.

Mehr zum Thema - Fall Nawalny: Russische Generalstaatsanwaltschaft ersucht deutsche Behörden um Rechtshilfe

Russland hatte Deutschland zuletzt eine Behinderung der Aufklärung vorgeworfen. Die Bundesregierung verstoße gegen das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959, teilte das russische Außenministerium am Freitagabend in Moskau mit. Deutschland agiere gegen eine Aufklärung der Wahrheit. Fragwürdig sei zudem die Rolle des technischen Sekretariats der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW), hieß es.

Das Sekretariat sei zwar in ständigem Kontakt mit Berlin, habe dies aber Moskau gegenüber verheimlicht und damit gegen Informationspflichten verstoßen. Stattdessen lasse sich die Führung des Sekretariats schon lange in "politische Intrigen" hineinziehen, hieß es. Der Vorfall sei eine Inszenierung. Deutschland setze auf eine Kampagne der Schuldzuweisungen gegen Russland, während etwa Moskau die Behandlung Nawalnys in Berlin unterstützt habe.

Als Antwort gab es von der Regierung der BRD eine kategorische Ablehnung einer Zusammenarbeit bei der Aufklärung der Wahrheit im Zusammenhang mit der Situation um Nawalny", teilte das Ministerium weiter mit.

An der Kampagne hätten sich auch die Zentralen von NATO und EU beteiligt, die eine unabhängige internationale Untersuchung unter der Ägide der OPCW gefordert hätten.

Das Ministerium beklagte, dass vor dem Hintergrund einer "antirussischen Hysterie im Westen" eine Vergiftung Nawalnys mit dem Nervengift der als Kampfstoff verbotenen Nowitschok-Gruppe angenommen werde. Es sei von Anfang an um eine Politisierung des Vorfalls gegangen. Davon zeuge nicht zuletzt die frühe Einbeziehung der Bundeswehr. Als Beispiele für eine Behinderung der Zusammenarbeit von deutscher Seite nannte das Ministerium unbeantwortete Rechtshilfeersuchen von den russischen Behörden. Zudem hätten deutsche Ärzte das Angebot ihrer russischen Kollegen für eine Zusammenarbeit in dem Fall abgelehnt. 

Mehr zum ThemaFall Nawalny: Rechtsexperte Heger zum russischen Rechtshilfeersuchen und der deutschen Reaktion

(dpa/rt)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.