
Iran ändert die weltweiten Schifffahrtsregeln

Die Islamische Republik Iran gab bekannt, eine Reihe von Rechtsvorschriften auszuarbeiten, welche die Schifffahrt in der Straße von Hormus neu regeln sollen. Eine der wichtigsten Neuerungen wird die Verpflichtung sein, für die Schifffahrt durch die Meerenge eine Genehmigung von Iran und Oman einzuholen.
Der stellvertretende iranische Außenminister Kazem Garibabadi teilte mit, dass in den neuen Durchfahrtsbestimmungen die Voraussetzungen für die Durchfahrt von Militär- und Handelsschiffen sowie die Verantwortung Irans und Omans für die Gewährleistung einer sicheren Durchfahrt enthalten sind. Dem Entwurf zufolge müssten alle Schiffe, die die Straße von Hormus passieren, vorab die erforderliche Genehmigung Irans und Omans (dem Land am gegenüberliegenden Ufer der Straße von Hormus) einholen. Dabei erklärte Garibabadi, dass die Frage von Durchfahrtsgebühren derzeit nicht auf der Tagesordnung stehe.
Allerdings erinnert Bloomberg, dass Schiffe bereits jetzt die Straße von Hormus sicher passieren können, sofern sie gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu müsse man sich an eine Vermittlungsfirma wenden und Informationen über das Schiff vorlegen, um die Durchfahrtsgebühr zu vereinbaren, die in der Regel bei einem US-Dollar pro Barrel Öl beginnt. Anschließend sei es erforderlich, die Gebühr zu entrichten, die pakistanische Flagge zu hissen und einen speziellen Code zu erhalten, der auf einer bestimmten Funkfrequenz übermittelt werden müsse. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebühr zur Deckung der Kosten für die Schiffsinspektion und die Gewährleistung seiner Sicherheit vorgesehen sei.

Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zur Erklärung des iranischen Außenministeriums. Man kann davon ausgehen, dass die derzeitigen Durchfahrtsbestimmungen für die Straße von Hormus vorübergehender Natur sind, während sie nach Kriegsende aufgehoben werden und stattdessen eine Rechtsvorschrift in Kraft treten wird, die sich derzeit in der Ausarbeitung befindet. Es scheint, als sei die Frage der Durchfahrtsgebühren noch nicht geklärt. Möglicherweise kommt es gar nicht zur Gebührenerhebung.
Iran feindlich gesinnte Länder behaupten, dass sowohl die derzeit geltenden Vorschriften als auch der in Ausarbeitung befindliche Entwurf im Widerspruch zum UN-Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 stünden, das eine freie und friedliche Durchfahrt durch internationale Meerengen (zu denen auch die Straße von Hormus gehört) vorsehe. Iran ratifizierte dieses Übereinkommen nicht.
Dennoch räumt Artikel 16 dieses Übereinkommens den Küstenstaaten das Recht ein, in ihren Hoheitsgewässern "die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine nicht friedliche Durchfahrt zu verhindern" und sicherzustellen, dass Schiffe, die in ihre Hoheitsgewässer einlaufen, "die Bedingungen einhalten, unter denen diese Schiffe in diese Gewässer zugelassen werden". Ebenfalls ist es zulässig, "die Ausübung des Rechts auf friedliche Durchfahrt ausländischer Schiffe in bestimmten Gebieten des Küstenstaates vorübergehend auszusetzen, wenn eine solche Aussetzung für die Wahrung seiner Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist". Und Artikel 17 verpflichtet Schiffe, die eine friedliche Durchfahrt beabsichtigen, ausdrücklich dazu, "die vom Küstenstaat erlassenen Gesetze und Vorschriften einzuhalten".
Natürlich sind Tanker keine Kriegsschiffe und befinden sich eigentlich in friedlicher Durchfahrt. Doch das Öl auf diesen Tankern gehört meist Staaten, die mit dem Aggressor – den USA – verbündet sind und ihm sowohl Militärstützpunkte als auch Luftraum zur Verfügung stellen. Folglich kann die Verweigerung der Durchfahrtsfreiheit für diese Länder durchaus als Selbstverteidigungsmaßnahme Irans angesehen werden. Denn für andere Staaten – beispielsweise Russland – ist die Straße von Hormus frei zugänglich. Darüber hinaus verbietet die Übereinkommen zwar Durchfahrtsgebühren, erlaubt jedoch "Gebühren als Entgelt für bestimmte Dienstleistungen, die dem Schiff erbracht werden".
Übrigens sieht das Übereinkommen eine Ausnahme für die türkischen Meerengen vor. Es sei angemerkt, dass die Osmanen bereits im 15. Jahrhundert nach der Eroberung Konstantinopels die engste Passage des Bosporus mit Ketten versperrt und eine Durchfahrtsgebühr für Schiffe erhoben hatten. Und den Türken gelang es, diese Praxis, wenn auch in etwas abgewandelter Form, in der 1936 verabschiedeten Montreux-Konvention zu verankern. In Anhang Nr. 1 dieser Konvention sind Gebühren für die Gesundheitskontrolle, Leuchttürme und den Rettungsdienst aufgeführt. Darüber hinaus erhebt die Türkei Gebühren für Lotsendienste und Schleppdienste, die in einigen Fällen obligatorisch sind. Es gibt also einen gewissen Präzedenzfall.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass das UN-Seerechtsübereinkommen zumindest im Hinblick auf die Freiheit der Schifffahrt de facto nicht mehr funktioniert. Denn die NATO-Staaten, die Schiffe mit russischem (venezolanischem, iranischem) Öl unter dem Vorwand der Durchsetzung von selbst verhängten einseitigen Sanktionen festhalten, sowie das US-Militär, das Fischerboote unter dem Deckmantel der Drogenbekämpfung in der Karibik beschießt, verstoßen auf grobe und zynische Weise gegen Normen des Völkerrechts.
In diesem Sinne klingt die Äußerung der "EU-Chefdiplomatin" Kaja Kallas, die sich unter Berufung auf das Völkerrecht dafür aussprach dem Iran zu verbieten, von anderen Staaten Schifffahrtsgebühren zu erheben, wie ein nicht besonders kluger Scherz. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der britische Premierminister Keir Starmer kurz vor ihrer Rede dem britischen Militär das Recht eingeräumt hatte, Schiffe mit russischem Öl in den Hoheitsgewässern des Landes festzuhalten. Dabei ist sogar vorgesehen, gegen die Schiffseigner, Betreiber und Besatzungsmitglieder dieser Schiffe wegen "Verstoßes gegen die Sanktionsvorschriften" repressiv vorzugehen. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Maßnahme den Ärmelkanal für russische Tanker und jene Schiffe sperren wird, die die Briten als "Schattenflotte" einstufen.
Dennoch ignorieren einige Länder diese Vorgehensweise des westlichen Blocks und bestehen auf einer selektiven Umsetzung der Übereinkommen. Genau so sieht der Versuch aus, sich die Unterstützung des UN-Sicherheitsrats für eine gewaltsame Durchbrechung der Blockade der Straße von Hormus unter dem Deckmantel des "Schutzes der Handelsschifffahrt in der Straße von Hormus" zu sichern.
Im von Bahrain vorgelegten Entwurf wird der Einsatz von Waffengewalt zur Sicherung der Schifffahrt vorgeschlagen. "Länder, die eigenständig oder im Rahmen freiwilliger multinationaler Marinekoalitionen handeln, erhalten die Befugnis, sämtliche erforderlichen und den Umständen angemessenen Mittel in der Straße von Hormus, im Persischen Golf und im Golf von Oman einzusetzen, um die Durchfahrt zu gewährleisten und Eingriffe in die internationale Schifffahrt zu verhindern, einschließlich innerhalb oder in der Nähe von Hoheitsgewässern", heißt es im von Bahrain vorgelegten Resolutionsentwurf. Abgesehen davon, dass diese Resolution im Falle ihrer Verabschiedung faktisch jedem Willigen einen Freibrief für unbegrenzte Gewalt erteilen würde, stellt sie zudem die Souveränität Irans über seine Hoheitsgewässer in Frage.
Wie die New York Times berichtet, beabsichtigen Russland, China und – erstaunlicherweise – Frankreich, den von Bahrain vorgelegten Resolutionsentwurf abzulehnen; auch zehn nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats sprechen sich dagegen aus. Der russische Außenminister Sergei Lawrow kritisierte den Resolutionsentwurf Bahrains in Bezug auf die Straße von Hormus und merkte an, dass dieser im UN-Sicherheitsrat diskutierte Entwurf die Chancen auf eine friedliche Beilegung der Krise nicht erhöhen werde. Er werde vielmehr dazu genutzt, die Verhandlungen zu torpedieren und die Aggression gegen Iran rückwirkend zu legitimieren.
Doch inwieweit sind die derzeitigen Maßnahmen Teherans rechtmäßig, und wird es ihm auf Dauer gelingen, neue Regeln für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus zu etablieren oder zumindest eine De-facto-Anerkennung dieser Regeln zu erreichen? Hierzu bestehen durchaus gute Chancen.
Bloomberg zitiert die Meinung des Seerechtsexperten Jason Chua. Dieser weist darauf hin, dass unter Juristen keine einheitliche Meinung darüber herrscht, ob das Vorgehen Irans mit dem Völkerrecht vereinbar ist. "Iran erklärt, dass es im Rahmen seines Rechts auf Selbstverteidigung Schiffe kontrolliert und dass dafür eine Gebühr zu entrichten ist", bemerkt der Experte. Er fügt hinzu, dass "der Krieg zahlreiche Probleme und Fragen im Hinblick auf das Völkerrecht aufgeworfen hat, da beide Konfliktparteien Maßnahmen ergriffen haben, die – gelinde gesagt – aus völkerrechtlicher Sicht äußerst umstritten sind".
Wir befinden uns in einer Zeit der Transformation des Völkerrechts und haben gerade den Punkt erreicht, an dem die alten Normen nicht mehr greifen, während sich die neuen erst noch in der Entwicklung befinden. Genauer gesagt, werden diese mit Blut geschrieben, wie Gefechtsvorschriften. Vor unseren Augen schafft der Iran einen neuen Rechtsraum, und übrigens könnte er dabei durchaus Erfolg haben – immer mehr Länder akzeptieren die von Teheran diktierten Regeln für die Durchfahrt durch die Straße von Hormus.
Sollte es ihm gelingen, den Krieg zu überstehen, ist offensichtlich, dass die bisher geltenden Durchfahrtsbestimmungen für die Straße von Hormus geändert werden. Und jegliche Verweise europäischer Beamter auf die "Rechtswidrigkeit" eines solchen Schrittes werden völlig bedeutungslos.
Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel ist am 4. April 2026 zuerst auf der Website der Zeitung Wsgljad erschienen.
Boris Dscherelijewski ist ein russischer Militärexperte.
Mehr zum Thema – Was wird die fünfte Energiekrise der Geschichte für die Welt bedeuten?
RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.


