Nahost

Internationaler Strafgerichtshof beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer

Chefankläger Karim Khan des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat heute Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Netanjahu sowie Verteidigungsminsiter Gallant beantragt. Zudem werden Haftbefehle gegen Hamas-Anführer Sinwar und weitere Hamas-Mitglieder erlassen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag einen Haftbefehl für sowohl Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu als auch für Hamas-Anführer Yahya Sinwar beantragt. 

Auf der Website des IStGH teilt Chefankläger Karim Khan mit, es gebe genug Hinweise für die Annahme, dass Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und der israselische Verteidigungsminister Yoav Gallant die Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf dem Gebiet Palästinas, insbesondere im Gaza-Streifens tragen. 

Vorgeworfen wird Netanjahu und Gallant unter anderem der Einsatz von Hunger als Waffe, vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten, das absichtliche Erzeugen von Mangel und grausame Behandlung von Menschen. 

Ebenfalls zur Verhaftung ausgeschrieben werden Yahya Sinwar, Chef der Islamischen Wiederstandsbewegung Hamas, Mohammed Diab Ibrahim Masri sowie Ismail Haniyya, alle Mitglieder der Hamas. Ihnen wird unter anderem Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter vorgeworfen. 

In Bezug auf Israel teilt der Chefankläger mit, die von seinem Büro gesammelten Beweise würden zeigen, dass Israel der Zivilbevölkerung in Gaza absichtlich und systematisch lebensnotwendige Güter vorenthält. 

Das Ermittlungsbüro gehe davon aus, Israel den Plan hat, Hunger Mangel als Kriegswaffe gegen die Zivilbevölkerung als Mittel einzusetzen. Ziel sei dabei, die Hamas auszulöschen, die Freilassung von Geiseln zu erreichen und die Zivilbevölkerung von Gaza kollektiv zu bestrafen.

Khan betont, Israel habe das Recht seine Bürger gegen Angriffe zu verteidigen. Dennoch sei das Land verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht zu beachten. 

Den Haftbefehl gegen Vertreter der Hamas begründet der Chefankläger damit, sie seien verantwortlich für den Tod von hunderten Zivilisten. Die Hamas sei mit äußerster Brutalität vorgegangen. Zudem habe das Ermittlungsbüro Beweise dafür gesammetl, dass die von der Hamas genommenen Geiseln unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten wurden. Dabei sei es auch zur Anwendung von sexueller Gewalt gekommen. 

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