Präsidentenwahl im Libanon zum zwölften Mal gescheitert
Im Libanon ist die Präsidentenwahl zum zwölften Mal gescheitert. Am Mittwoch erreichte kein Kandidat die notwendige Stimmzahl im Parlament des Landes, das für die Wahl des Staatsoberhauptes zuständig ist. Nach Angaben des TV-Senders AlHadath brachte der erste Wahlgang zwei Hauptkandidaten hervor. Der ehemalige Finanzminister Jihad Azour habe 59 Stimmen erhalten. Für den Ex-Innenminister und Leiter der rechtspolitischen Marada-Bewegung, Suleiman Frangieh, stimmten 51 Abgeordnete. Um im ersten Wahlgang erfolgreich gewählt zu werden, muss ein Kandidat zwei Drittel aller Stimmen (86) auf sich vereinigen.
Weitere Kandidaten waren Ziyad Baroud, der wie Frangieh den Posten des Innenministers bekleidet hatte, und Joseph Aoun, der amtierende Oberbefehlshaber der libanesischen Streitkräfte. Die beiden erhielten sieben beziehungsweise eine Stimme. Laut dem TV-Sender Al Jadid sollen die Abgeordneten der Schiitenparteien Amal und Hezbollah den Sitzungssaal verlassen haben, ohne den Abschluss des ersten Wahlgangs abzuwarten.
Infolgedessen habe das Parlament über kein Präsenzquorum mehr verfügt, um einen weiteren Wahlgang auszurufen. Der Präsidentenposten im Libanon ist seit dem 31. Oktober 2022 unbesetzt. Damals hatte der General Michel Aoun nach sechs Jahren im Amt den Präsidentenpalast verlassen.
Mehr zum Thema – Syrien und der Libanon – eine Schicksalsgemeinschaft
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.