Nahost

Iranisches Kabinett billigt neues Gesetz zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Das iranische Kabinett hat grünes Licht für ein "Gesetz zum Schutz, zur Würde und Sicherheit der Frauen gegen Gewalt". Den ersten Anstoß hierzu hatte es schon zu Amtszeiten von Präsident Mahmud Ahmadinedschad gegeben.
Iranisches Kabinett billigt neues Gesetz zum Schutz von Frauen vor GewaltQuelle: Reuters © Majid Asgaripour

Masoumeh Ebtekar, Vizepräsidentin für Frauen- und Familienangelegenheiten, widmete das 58 Artikel umfassende Gesetz den "würdigen und geduldigen iranischen Frauen".

Nach dem neuen Gesetz wird unter Gewalt "jedes Verhalten, das Frauen aufgrund ihrer Sexualität, ihrer verletzlichen Position oder der Art ihrer Beziehung zugefügt wird und ihren Körper, ihre Psyche, ihre Persönlichkeit und ihre Würde verletzt oder sie in ihren gesetzlichen Rechten und Freiheiten einschränkt oder ihnen diese vorenthält" verstanden. Noch muss das Parlament seine Zustimmung geben und anschließend der "Vormundschaftsrat" aus Juristen und Religionsexperten dem Gesetz zustimmen. 

Durch die Änderung ist die Justiz verpflichtet, Stellen zur Unterstützung von Gewaltopfern einzurichten sowie Richter und Justizmitarbeiter fortzubilden. Gewaltopfer müssen durch einen Fonds unterstützt und inhaftierten Frauen geholfen werden. Die Öffentlichkeit soll mittels des staatlichen Rundfunks Informationen zu Gewaltprävention und Hilfe erhalten. Gesundheits- und Bildungsministerium sowie Strafverfolgungsbehörden sollen sich anpassen. 

Nicht kriminalisiert, so kritisiert die in New York ansässige Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, werden in der Islamischen Republik Iran weiterhin Vergewaltigung in der Ehe und Kinderheirat. Laut einer Studie aus dem Jahr 2004 gaben 66 Prozent der verheirateten Frauen im Iran an, sie seien schon mal Opfer von häuslicher Gewalt gewesen.

In Gewaltfällen, in denen der Vater oder Ehemann des Opfers beschuldigt wird, werden die Behörden den Fall für einen Monat zur Mediation weiterleiten und den Fall an die Justiz zurückgeben, wenn er nicht gelöst wird. Die Mediation aber entzieht die Fälle der gerichtlichen Kontrolle. Auch hat die Kriminalisierung außerehelicher sexueller Kontakte weiterhin Bestand.  

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