Xi Jinping will aufräumen: China gründet Mega-Behörde für Kampf gegen Korruption
Das oberste Legislativorgan Chinas schreibt in einem jüngst verabschiedeten Gesetz vor, neue Aufsichtskommissionen auf nationaler Ebene sowie in den lokalen Verwaltungseinheiten zu bilden. Dies berichtete die chinesische Zeitung Renmin Ribao. Die neuen Anti-Korruptionsorgane sollen eigenständig gegen Gesetzeslosigkeit innerhalb der staatlichen Strukturen vorgehen können.
Zu den Kernaufgaben der Aufsichtskommissionen soll es gehören, die Tätigkeit von Beamten zu überwachen. Auf diese Weise möchte die Volksrepublik noch härter gegen Korruption, die Unterschlagung öffentlicher Gelder sowie Machtmissbrauch vorgehen. Li Jianguo, ein führendes Mitglied des Volkskongresses, erklärte gegenüber Renmin Ribao, dass das Legislativorgan die neue Behörde gegründet habe, weil die bisherigen Mittel für den Kampf gegen die Korruption nicht ausreichen würden.
Parlamentarische Aufsicht auf mehreren Ebenen
Bisher überwachten verschiedene Institutionen jeweils Parteimitglieder und Staatsbedienstete, während die Staatsanwaltschaften auf der Grundlage des Strafrechts gegen korrupte Beamte aktiv wurden. Jetzt sollen die diversen Überwachungsfunktionen in den neuen Aufsichtskommissionen gebündelt werden. Damit erhofft sich die chinesische Regierung, effektiver Miss- und Vetternwirtschaft bekämpfen zu können.
Das neue Antikorruptionsorgan des chinesischen Staates ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Die Kommissionen haben Renmin Ribao zufolge das Recht erhalten, Parteiverbände, Regierungsgremien, Legislativorgane, Gerichte, Staatsanwaltschaften, staatliche Firmen, öffentliche Verwaltungsinstitutionen und Massenorganisationen zu überwachen. Die Aufsicht über die Antikorruptionskommissionen selbst sollen die Volkskongresse der nationalen, regionalen und lokalen Ebene übernehmen.
Eigene Verfahrensbestimmungen für die Sonderbehörde
Die neuen Behörden sollen Verdächtige verhören und gegebenenfalls verhaften, Zeugen vorladen, Räumlichkeiten durchsuchen sowie Bankkonten und andere Vermögenswerte beschlagnahmen können.
Die Vorgehensweise der Aufsichtskommissionen ist im Gesetz genau umschrieben. So sollen die persönlichen Rechte, einschließlich der Eigentumsrechte, der Verdächtigen sichergestellt werden. Die maximal zulässige Dauer der Untersuchungshaft wird auf drei Monate festgeschrieben, mit der Möglichkeit, unter besonderen Umständen die Dauer einmal um weitere drei Monate zu verlängern. Die chinesische Regierung möchte mit diesen strikten Vorgaben eine auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit basierende Staats- und Regierungsführung verwirklichen.
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