
Medienbericht: Japan will Wasserdrohnen und Hyperschallraketen für U-Boote entwickeln

Die japanische Nachrichtenagentur Kyodo hat Einblick in den Haushaltsentwurf der Regierung in Tokio für das Fiskaljahr 2027 bekommen. Demnach beantragt das Verteidigungsministerium für den Militäretat rund 8,9 Billionen Yen oder etwa 48 Milliarden Euro. Eine wichtige Sparte der Ausgaben umfasst die Entwicklung von modernen Waffen wie Drohnen und Hyperschallraketen.

Laut dem Bericht beabsichtigt der asiatische Inselstaat unter anderem, Hyperschallwaffen für U-Boote zu entwickeln. Außerdem wird die Möglichkeit erörtert, unbemannte U-Boote mit Langstreckenraketen zu bestücken. Somit sollen die Fähigkeiten der Selbstverteidigungsstreitkräfte verbessert werden, Gegenangriffe von Plattformen zu starten, die schwer aufzuspüren und zu zerstören sind. Darüber hinaus will das japanische Verteidigungsministerium auf die Produktion von Langstreckendrohnen setzen, die günstig sind und sich schnell und in großen Mengen aus auf dem zivilen Markt vorhandenen Bauteilen herstellen ließen.
Insgesamt enthält der Etatentwurf nach Kyodo-Angaben drei vorrangige Sparten:
- "Neue Formen der Verteidigung", um auf neue Methoden der Kampfführung wie die Nutzung von Drohnen und KI zu antworten,
- "Nachhaltige Reaktionsfähigkeit", was längere bewaffnete Konflikte impliziert,
- "Grundlagen der Verteidigungsfähigkeit", was die Schaffung von Produktionswerken für Rüstungsgüter und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen beim Militär vorsieht.
Erst am Dienstag hat die australische Zeitung The Canberra Times berichtet, dass Japan und Australien über mögliche Waffentests durch den asiatischen Inselstaat im Land der Kängurus verhandeln. Laut dem australischen Verteidigungsminister Richard Marles seien die Verhandlungen inzwischen weit fortgeschritten. Die beiden Seiten hätten vereinbart, in den kommenden zehn Jahren eine bessere und erweiterte Vereinbarung zwischen Australien und Japan über die Nutzung von Raketentestgeländen in Australien durch Japan zu erzielen.
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