Wahlsieg als letzter Wille: Toter Kandidat setzt sich bei Abstimmung in Indien durch
In einer Gemeinde des indischen Bundesstaats Bihar hat sich ein toter Kandidat bei einer örtlichen Wahl durchgesetzt. Nach Angaben des Fernsehsenders NDTV kam diese bizarre Tatsache ans Licht, als die Wahlbehörde dem Sieger des Urnengangs im Dorf Panchayat im Bezirk Jamui die entsprechende Urkunde aushändigen wollte. Sohan Murmu war aber nirgends zu finden, da er sein irdisches Dasein bereits vor der Abstimmung beendet hatte.
Es stellte sich heraus, dass der Kandidat am 6. November gestorben war. Die Stimmabgabe fand dabei gut zwei Wochen später statt – am 24. November. Kein einziger Dorfbewohner informierte die Wahlbehörde über den Tod des Mannes. Murmus Familienangehörige teilten ihrerseits mit, der Wahlsieg sei der letzte Wille des Verstorbenen gewesen. Anscheinend wählten viele Menschen den längst toten Kandidaten, um ihm die letzte Ehre zu erweisen. Murmu setzte sich gegen seinen Rivalen mit einem Vorsprung von 28 Stimmen durch.
Die Wahlbehörde zeigte jedoch wenig Verständnis dafür. Sie kündigte eine Annullierung des Ergebnisses und eine Neuwahl an. Denn einer nicht existierenden Person könne kein Wahlzertifikat ausgestellt werden.
Mehr zum Thema - Mann täuscht Tod vor, um Kreditrückzahlung zu entgehen – "Untotem" drohen sechs Jahre Haft
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.