Asien

Bericht wirft EU-Staaten massive Rechtsverletzungen im Umgang mit IS-Kindern vor

Tausende Familienmitglieder von IS-Kämpfern leben noch in Syrien unter miserablen Bedingungen. Viele von ihnen sind im Besitz einer Staatsbürgerschaft eines europäischen Staates. Doch diese tun nicht viel, um die gestrandeten Familien zurückzuholen und Täter anzuklagen.
Bericht wirft EU-Staaten massive Rechtsverletzungen im Umgang mit IS-Kindern vorQuelle: Reuters © Khalil Ashawi/File Photo

Eine Menschenrechtsorganisation hat westlichen Staaten vorgeworfen, an massiven Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den internierten Familien von IS-Kämpfern beteiligt zu sein. Das erklärte die "Rights and Security International", eine in London ansässige Menschenrechtsorganisation, die Anfang des Jahres 1990 gegründet wurde. Am Mittwoch veröffentlichte sie einen Bericht zu diesem Thema. Es geht um die Angehörigen von IS-Kämpfern, die in den von Kurden kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens interniert wurden. In diesem Zusammenhang spricht die Organisation sogar von "Europas Guantanamo".

Dort würden auch zehntausende Frauen und Kinder noch immer in Internierungslagern der Kurdenmiliz SDF gehalten. Hunderte von diesen Personen seien Staatsbürger westlicher Staaten – wie etwa aus Großbritannien, Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Und davon seien mehr als die Hälfte Kinder, von denen die meisten jünger als fünf Jahre alt seien. Die Menschenrechtsorganisation erklärt, dass diese Personen ohne Anklage festgehalten würden, ähnlich wie die Insassen des berüchtigten US-Lagers in Guantanamo.

Rights and Security International beklagt, dass in diesem Lagern "physische Gewalt" auf der Tagesordnung stünden, zudem seien allein die Lebensbedingungen schon "barbarisch". Die Lagerverwaltung habe keinen langfristigen Plan. Es bestehe das Risiko, dass die Lagerbewohner in einen Krieg mit der Türkei oder einen neuen Konflikt mit dem sogenannten Islamischen Staat verwickelt werden könnten.

In manchen Fällen sei die Behandlung der Lagerbewohner derart schlecht, dass sie faktisch als Folter einzustufen sei. Allein in einem einzigen Lager seien in den Jahren 2019 und 2020 durchschnittlich 25 Internierte pro Monat gestorben. 

Kinder unterschiedlicher Nationalitäten sind an Kriegswunden, Mangelernährung, gravierender Dehydrierung, Atemwegserkrankungen, Unterkühlung sowie Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung durch Zeltheizungen gestorben, oder aufgrund von Bränden durch unsichere Heizgeräte", heißt es in dem Bericht.

Eine "europäische Frau im Lager" erklärte dem Bericht zufolge, dass im letzten Winter drei junge Kinder lebendig verbrannt seien. Die Frau habe die Leichen der Kleinkinder gesehen. Acht Kinder seien dieses Jahr im August gestorben.

Die Menschenrechtsorganisation erklärte, mehrere Fälle von "schwerer Misshandlung und Gewalt" in den Lagern dokumentiert zu haben. Als Beispiele nannte Rights und Security International, dass die Lagerwärter das Feuer auf Frauen eröffnet haben oder männliche Kinder aus den Lagern nachts entfernt haben sollen. Kinder würden sexuell misshandelt und entführt werden. Frauen, denen vorgeworfen wird, gegen die Lagerregel zu verstoßen, würden für Monate in Einzelhaft versetzt werden – zum Teil mit ihren Kindern. In einigen Fällen würden Kinder von ihren Müttern aber auch getrennt werden. Für die Kinder gebe es kaum Bildungsangebote oder sonstige Aktivitäten. Jegliche psychologische Unterstützung würde fehlen.

Die Kurden hätten den europäischen Staaten zu verstehen gegeben, dass sie nicht die nötige Infrastruktur und Ressourcen für eine adäquate unbefristete Aufsicht der Internierten hätten. Jedoch hätten sich die europäischen Staaten geweigert, mehr als eine symbolische Anzahl von IS-Familien aufzunehmen. Die Menschenrechtsorganisation wirft den europäischen Staaten vor, aufgrund von möglichen Sicherheitsrisiken die Internierung dieser Familien außerhalb Europas vorzuziehen, statt sie in ihre Heimatländer zu holen, um ihnen dort einen juristischen Prozess zu machen. Einige der Staaten hätten sogar Schritte unternommen, um den IS-Familien die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wodurch diese Familien noch weiter außerhalb jeglichen Schutzes durch Gesetze gestellt worden wären.

Die Weigerung der europäischen Staaten, die Kinder und Frauen von IS-Kämpfern aufzunehmen, sei nicht nur ein ernsthaftes moralisches Versagen, sondern auch ein "gefährlicher strategischer Fehler". Die Familien unbeaufsichtigt im Nordosten Syriens zu lassen, sei eine Einladung für eine Katastrophe.

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Im Interview mit RT äußerte sich Keith Best, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Rates für Flüchtlinge und Exilanten, ebenfalls zu dem Thema. Er erklärte, dass es laut dem UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen den Vertragsparteien, zu denen viele europäischen Staaten gehören, verboten sei, einer Person die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn diese dadurch staatenlos wird. Wenn Staatsbürger eines Landes im Ausland Terrorakte oder sonstige Straftaten begehen, müssten sie – so Best – zurückgeholt und in ihren Heimatländern zur Rechenschaft gezogen werden.

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