Lateinamerika

Brasilien verbietet X – Bei VPN-Nutzung über 8.000 Dollar Strafe täglich

Nachdem sich Elon Musk geweigert hatte, von der brasilianischen Regierung geforderte Sperrungen auf X durchzuführen, hat das Land die Plattform verboten. Brasilianern, die das Verbot mittels VPN umgehen und die Plattform weiterhin nutzen, droht eine Geldstrafe von 8.874 Dollar pro Tag.
Brasilien verbietet X – Bei VPN-Nutzung über 8.000 Dollar Strafe täglichQuelle: www.globallookpress.com © Vuk Valcic / Keystone Press Agency

Der Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Gerichtshof Brasiliens hat die "sofortige Einstellung" der Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter) angeordnet und für den Fall von Verbotsumgehungen drakonische Geldstrafen angedroht. 

De Moraes hatte zuvor verlangt, dass X mehrere Konten zensiert, die ihn kritisiert und "Desinformation verbreitet" haben sollen, doch der Eigentümer der Plattform, Elon Musk, weigerte sich, die Kontensperrungen umzusetzen.

Infolgedessen ordnete der Richter am Freitag ein Verbot der Plattform in Brasilien an und gab Google und Apple fünf Tage Zeit, X aus ihren App-Stores zu entfernen. Außerdem drohte er jedem, der zur Verbotsumgehung ein Virtuelles privates Netzwerk (VPN) nutzt, mit einer Geldstrafe von rund 50.000 brasilianischen Real (etwa 8.874 US-Dollar) pro Tag. In seiner Reaktion auf die Anordnung teilte Musk mit:

"Die freie Meinungsäußerung ist das Fundament der Demokratie, und ein nicht gewählter Pseudo-Richter in Brasilien zerstört sie für politische Zwecke."

Musk nannte de Moraes weiter einen "bösen Diktator, der sich als Richter ausgibt", und beschuldigte Präsident Luis Inácio Lula da Silva, sein "Schoßhündchen" zu sein.

Am Donnerstag fror de Moraes zudem die Konten von Starlink, einer Tochtergesellschaft von Musks SpaceX, ein. Dies sei seiner Meinung nach notwendig, um die Zahlung von Geldbußen sicherzustellen, die gegen X verhängt worden seien, weil X es versäumt habe, einen Rechtsvertreter zu benennen. Musk wandte sich gegen diese "absolut illegale Maßnahme", die ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren ergriffen worden sei. Dabei wies er darauf hin, dass X und SpaceX "zwei völlig unterschiedliche Unternehmen mit unterschiedlichen Aktionären" seien.

Das Global Government Affairs Team von X teilte mit, de Moraes habe "unserer brasilianischen Rechtsvertreterin mit Gefängnis gedroht. Selbst nachdem sie zurückgetreten war, fror er alle ihre Bankkonten ein. … Unsere Beschwerden gegen seine offenkundig rechtswidrigen Maßnahmen wurden entweder abgewiesen oder ignoriert", so das Unternehmen.

Es versprach, alle diesbezüglichen Gerichtsakten im Interesse der Transparenz zu veröffentlichen: "Im Gegensatz zu anderen sozialen Medien und Technologieplattformen werden wir rechtswidrigen Anordnungen nicht im Geheimen nachkommen." Die US-Botschaft in Brasilien werde die Situation nach eigener Aussage beobachten. Sie erklärte zudem: "Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler in einer gesunden Demokratie."

Der Streit begann Anfang dieses Jahres, als de Moraes X aufforderte, die Konten mehrerer Anhänger des ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro zu sperren. Der Richter bezeichnete sie als "digitale Militante", die "Desinformationen" über ihn und das Gericht verbreiteten. Musk verweigerte dies und nannte die Anordnung einen Verstoß gegen brasilianische Gesetze.

Mehr zum ThemaElon Musk erkennt, dass er in gefährlichen Zeiten lebt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.