Argentinien führt zusätzlich zu den traditionellen Geschlechtsbezeichnungen "M" und "F" für Mann und Frau eine geschlechtsneutrale Zuordnung ein, die mit dem Buchstaben "X" gekennzeichnet wird. Laut Dekret sind der neuen Geschlechtsangabe Menschen zuzuordnen, die "nichtbinär, unbestimmt, nicht spezifiziert, undefiniert, nicht informiert, selbst wahrgenommen, nicht zugewiesen" sind oder sich als eine andere Person identifizieren, die "sich weder mit dem männlichen noch mit dem weiblichen Binom eingebunden fühlt". Den Schritt begründete Fernández damit, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der Bürger den Staat nichts angehen solle.
Das argentinische Gesetz zur Geschlechtsidentität wurde bereits im Jahr 2012 verabschiedet. Es erlaubte den Bürgern, ihr Geschlecht zu ändern, ohne sich vorher einer psychiatrischen Begutachtung oder einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen. Das Gesetz gab ihnen auch die Möglichkeit, sich als nicht-binäres drittes Geschlecht zu identifizieren, obwohl offizielle Dokumente wie Personalausweise, Pässe und Steuerformulare immer noch die Wahl zwischen männlich und weiblich erforderten.
Somit wird Argentinien zu einem Vorreiter in der Region bei der Ausstellung genderneutraler Ausweisdokumente. Ähnliche Verfahren gibt es bereits in Kanada, Neuseeland, Australien sowie einigen US-Bundesstaaten. Im Jahr 2018 stellten die Niederlande ihren ersten geschlechtsneutralen Personalausweis für eine Person aus, die eine Klage gegen das Verbot einer Selbstidentifizierung mit dem sogenannten Geschlecht "X" erfolgreich durchgesetzt hatte. Auch Pakistan und Nepal erlauben es ihren Bürgern inzwischen seit bereits mehr als einem Jahrzehnt, sich mit einem dritten Geschlecht zu identifizieren.
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