Lateinamerika

Generalkonsulat von Venezuela in Bogotá geplündert und verwüstet - Kolumbianische Polizei schaute zu

Venezuelas Außenminister Jorge Arreaza hat sich bei der Weltgemeinschaft über die Ausplünderung des Generalkonsulats seines Landes in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá beschwert. Der Chefdiplomat zeigte das Ausmaß der Verwüstung in einem auf Twitter veröffentlichten Video.
Generalkonsulat von Venezuela in Bogotá geplündert und verwüstet - Kolumbianische Polizei schaute zuQuelle: Reuters © Luisa Gonzalez

Venezuela hat am Montag Kolumbien vorgeworfen, gegen Artikel 22 und 25 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen verstoßen zu haben. Der venezolanische Außenminister Jorge Arreaza beschwerte sich auf Twitter bei der internationalen Gemeinschaft darüber, dass das geschlossene Generalkonsulat seines Landes in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá Vandalismus zum Opfer gefallen war. Der Diplomat zeigte in einer Videoaufnahme das nach seinen Worten komplett ausgeplünderte Gebäude.

Die kolumbianischen Behörden haben das Generalkonsulat Venezuelas in Bogotá ohne Schutz gelassen und somit die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen verletzt. Der kolumbianische Staat muss sich dafür verantworten.

Auf dem von einem Augenzeugen aufgenommenen Video sind eingeschlagene Fensterscheiben, mit Graffiti bemalte Wände, zerschlagene Möbel, herumliegende Dokumente und Müll auf dem Gelände der Vertretung zu sehen.

Die Regierung in Caracas machte die Weltgemeinschaft in einem Kommuniqué auf die Missstände aufmerksam und gab der Regierung in Bogotá für den Verlust oder die Beschädigung von Vermögen, Archiven und Dokumenten die Verantwortung.    

Die Bolivarische Republik Venezuela behält sich das Recht auf gegenseitige diplomatische Handlungen vor, damit diese inakzeptable Aggression gegen die Räumlichkeiten der venezolanischen Mission in der Republik Kolumbien entschädigt wird.

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen besagen, dass die Räumlichkeiten einer Mission unverletzlich sind. Das gilt auch, wenn die konsularischen Beziehungen zwischen zwei Staaten abgebrochen werden. Im Artikel 27 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen steht unter anderem:    

Der Empfangsstaat hat, auch im Fall eines bewaffneten Konflikts, die konsularischen Räumlichkeiten, das Vermögen der konsularischen Vertretung und die konsularischen Archive zu achten und zu schützen.

Seit dem Februar 2019 unterhalten Venezuela und sein Nachbarstaat Kolumbien keine diplomatischen Beziehungen.

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