Lateinamerika

Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro legt Veto gegen Maskenpflicht in Kirchen und Geschäften ein

Jair Bolsonaro hat sein Veto gegen eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wie Kirchen, Geschäften und Schulen eingelegt. Der brasilianische Präsident stimmte zwar für ein Gesetz zum Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit, blockierte aber einige Klauseln.
Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro legt Veto gegen Maskenpflicht in Kirchen und Geschäften einQuelle: Reuters © Sergio Moraes

Aus dem Präsidentenpalast hieß es, die Formulierung "weitere geschlossene Orte, an denen sich Personen versammeln" könne zu Rechtsverletzungen führen. Bolsonaro argumentierte, es bestehe die Möglichkeit, dass jemand ohne Maske in seinem eigenen Haus zu einer Geldstrafe verurteilt werden könnte. Weil sich nicht nur eine Formulierung streichen lasse, habe er ganze Klauseln blockiert.

Der Kongress wird die Einsprüche des Staatschefs prüfen und hat 30 Tage Zeit, um diesen zu folgen oder sie zu Fall bringen. Lokale Vorschriften zum Tragen der Maske werden damit nicht aufgehoben.

Bolsonaro hatte anfangs das Coronavirus als "kleine Grippe" verharmlost. Maßnahmen zur Eindämmung wollte er nicht treffen. Nachdem Gouverneure und Bürgermeister Einschränkungen erlassen hatten, wurden diese vielerorts zuletzt wieder gelockert. In Rio de Janeiro etwa öffneten Restaurants und Bars am Donnerstag wieder, in die sofort Besucher strömten.

Bislang haben sich in Brasilien mehr als 1,5 Millionen Menschen dem Coronavirus infiziert. Im Zusammenhang mit der Lungenkrankheit COVID-19 starben 63.174 Menschen.

Mehr zum ThemaUSA auf Rekordstand mit über 55.000 Corona-Neuinfektionen an einem Tag – Trump beschwichtigt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.