Mali verbietet französische NGOs
Die Nachrichtenagentur RIA Nowosti meldet, dass das westafrikanische Land Mali allen französischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) und NGOs, die aus Frankreich finanziert werden, die weitere Tätigkeit im Land untersagt. Malis Übergangsregierung verbietet damit auch ausdrücklich NGOs, die im humanitären Bereich tätig sind.
Bereits im Frühjahr hatte die Regierung in Mali die militärische Zusammenarbeit mit Frankreich abgebrochen. Im Juli zog sich das französische Militär aus Mali zurück.
Mali hat Frankreich wiederholt vorgeworfen, sich in die inneren Angelegenheiten des Landes einzumischen. Unter anderem soll Frankreich den gestürzten Präsidenten mit dem Ziel unterstützt haben, ihn erneut an die Macht zu bringen. Frankreich weist den Vorwurf zurück.
Das Verbot französischer und von Frankreich finanzierter NGOs verdeutlicht das Ausmaß an Misstrauen der ehemaligen französischen Kolonie gegenüber der einstigen Kolonialmacht.
Aber auch das Verhältnis zu Berlin ist belastet. Deutschland beteiligt sich trotz immer umfassenderer Differenzen mit der malischen Regierung weiterhin an der UN-Mission in Mali. Zuletzt hatte Mali der Bundeswehr die Überflugrechte über Mali entzogen. Der Einsatz wurde daraufhin zeitweise ausgesetzt. Die Regierung in Malis Hauptstadt Bamako beschuldigt westliche Mächte unter dem Deckmantel der Anti-Terror-Mission der Einmischung und Einflussnahme.
Der Grund für die weitere deutsche Präsenz ist vor allem, dass die Bundesregierung Russland, das in Mali immer weiter an Einfluss gewinnt, keinen Boden überlassen möchte. Dennoch steht der weitere Einsatz infrage. Zuletzt hatte sich auch Großbritannien aus Mali zurückgezogen.
Der Einsatz zur Eindämmung des Terrorismus in Mali läuft seit 2013 weitgehend ohne greifbare Ergebnisse. Inzwischen kooperiert Mali im Sicherheitsbereich vermehrt mit Russland. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock befürwortet die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes, während Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) bevorzugt, den Einsatz auslaufen zu lassen.
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