Afrika

Weibliche Genitalverstümmelung ab sofort im Sudan per Gesetz verboten

Im Sudan soll die weibliche Genitalverstümmelung in Zukunft nicht mehr legal durchgeführt werden können. Ein entsprechendes Verbotsgesetz wurde auf den Weg gebracht. Ob es Erfolg haben wird, ist unklar. Traditionalisten halten an der alten Praxis fest.
Weibliche Genitalverstümmelung ab sofort im Sudan per Gesetz verbotenQuelle: Reuters

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt beziehungsweise beschädigt, ohne dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hauptverbreitungsgebiete dieser Praxis sind das westliche und nordöstliche Afrika sowie Indonesien, der Irak, der Jemen und Malaysia. Auch im Sudan wird die weibliche Genitalverstümmelung traditionell durchgeführt. Dies soll sich aber jetzt ändern. Abdullah Fadil, UNICEF-Vertreter im Sudan, sagte:

Diese Praxis ist nicht nur eine Verletzung der Rechte jedes Mädchens, sondern auch schädlich und hat schwerwiegende Folgen für die körperliche und geistige Gesundheit eines Mädchens. Deshalb müssen Regierungen und Gemeinden sofort Maßnahmen ergreifen, um dieser Praxis ein Ende zu setzen.

Der Schritt erfolgt nach Jahren anhaltender und energischer Kritik an dieser Praxis, unter anderem durch den sudanesischen Nationalen Rat für Kinderwohlfahrt sowie Frauen- und Kinderanwälte im Land und weltweit.

Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge haben in den Ländern, in denen die Praxis angewendet wird, mehr als 200 Millionen heute lebende Mädchen und Frauen eine Genitalverstümmelung erfahren. Auch der Sudan weist eine sehr hohe Prävalenzrate auf, die darauf schließen lässt, dass 86,6 Prozent der im Sudan lebenden Frauen genital beschnitten sind.

Weibliche Genitalverstümmelung birgt nicht nur unmittelbare Gesundheitsrisiken, sondern auch langfristige Komplikationen für die körperliche, geistige und sexuelle Gesundheit von Frauen. Das unmittelbare Gesundheitsrisiko erwächst aus der Tatsache, dass der Eingriff meist unter katastrophalen hygienischen Bedingungen unter Einsatz von Haushaltsgegenständen durchgeführt wird.

Die WHO weißt darauf hin, dass jedes Jahr weltweit rund drei Millionen Mädchen unter 15 Jahren ohne ihre Zustimmung verstümmelt werden, was die Praxis auch zu einer Verletzung der Rechte von Kindern macht. In der Summe verletzt diese Praxis das Recht auf Gesundheit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit, das Recht, frei von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu sein, sowie das Recht auf Leben.

Bis ins Jahr 2030 soll die weibliche Genitalverstümmelung weltweit abgeschafft sein. Vertreter der Kinderrechtsorganisation UNICEF bei den Vereinten Nationen erklärten die Situation wie folgt:

Die Absicht ist nicht, Eltern zu kriminalisieren. Wir müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um die verschiedenen Gruppen, einschließlich Hebammen, Gesundheitsdienstleister, Eltern und Jugendliche, für die Änderung zu sensibilisieren und ihre Akzeptanz zu fördern.

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