Blackwater-Söldner wegen Mord und Totschlag verurteilt
Von den Angeklagten wurde der frühere Wachmann Nicholas Slatten des Mordes schuldig gesprochen, seine Kollegen Paul Slough, Evan Liberty und Dustin Heard des Totschlags und versuchten Totschlags in mehreren Fällen.
Mit Ausnahme dreier Anklagepunkte gegen Heard, die von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen wurden, konnte in allen sonstigen Fällen – insgesamt 33 – ein Urteil erreicht werden. Die Verteidigung hat Rechtsmittel angekündigt.
Die Schüsse vom 16. September 2007 hatten einen internationalen Aufschrei nach sich gezogen und die damalige Praxis des State Departments in Frage gestellt, Privatfirmen für Schutz- und Sicherheitszwecke zu engagieren.
Blackwater war in der heißen Phase der Aufstände gegen die US-amerikanische Besatzungsmacht engagiert worden, um in der irakischen Bagdad und an anderen Orten Diplomaten zu beschützen – vor allem in hoch riskanten Umgebungen, in denen Autobomben und Attacken von Heckenschützen oder terroristischen Rollkommandos an der Tagesordnung waren.
Bei den Attacken jenes Tages waren 14 Iraker ums Leben gekommen und 17 verwundet worden. In einem elf Wochen dauernden Prozess wurden insgesamt 72 Zeugen gehört, darunter auch Opfer, deren Angehörige oder ehemalige Kollegen.
Die Verteidigung hatte argumentiert, es gäbe überzeugende Beweise dafür, dass ihre Mandanten durch Aufständische und irakische Polizisten unter Feuer genommen worden wären. Die Staatsanwaltschaft verneinte diese Version und ging davon aus, dass die Angeklagten ohne Anlass das Feuer eröffnet hatten.
In diesem Zusammenhang zielte die Staatsanwaltschaft auch auf tief sitzende rassistische und feindselige Haltungen gegenüber irakischen Zivilisten ab, welche die Angeklagten an den Tag gelegt hätten. Deshalb seien ihnen auch mögliche tote oder verletzte Zivilisten bei bewaffneten Einsätzen "gleichgültig gewesen". Ehemalige Kollegen sprachen von einem tiefen Misstrauen gegenüber irakischen Zivilisten, nachdem die Beschuldigten schon mehrfach in Hinterhalte gelockt worden waren.
Der Angeklagte Slatten hätte von einem Aussichtspunkt in seinem Panzerwagen aus, den Fahrer eines stehenden weißen Kia Sedan, Ahmed Haithem Ahmed Al Rubia’y, kaltblütig ermordet.
Mehrere Zeugen bestätigten, dass der Wagen stillstand, was die Annahme der Staatsanwaltschaft stützte, das Feuer sei ungerechtfertigter Weise eröffnet worden. Die Verteidigung hatte davon gesprochen, dass sich der Wagen langsam auf das Panzerfahrzeug der Angeklagten zubewegt hätte und deshalb eine Gefahr dargestellt hätte.
Sobald der erste Schuss abgegeben war, rannten hunderte irakische Zivilisten um ihr Leben. Staatsanwalt Anthony Asuncion zufolge wäre "Feuer von Links und Rechts" gekommen, die Angeklagten hätten demnach unkontrolliert um sich geschossen. Einer der Kronzeugen in diesem Fall, der frühere Blackwater-Wachmann Jeremy Ridgeway, bekannte sich schuldig, die auf dem Beifahrersitz des Kia sitzende Mutter des Mordopfers getötet zu haben.
Der wegen Mordes verurteilte Slatten muss mit einer möglichen lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, Mindeststrafe für Mord mit Schusswaffen ist 30 Jahre. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt bei acht Jahren, für versuchte Tötung bei sieben.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.