Bundesregierung droht NSA-Aufklärern mit Strafanzeige
Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen hat er trotz erschwerter Bedingung effektiv gearbeitet und liefert schon Resultate. Leider zu früh, noch sind die Ergebnisse als geheim eingestuft. Trotz ihrer Brisanz sollten sie den Ausschuss vorerst nicht verlassen. Doch was ist wichtiger, die Geheimhaltung von Rechtsbrüchen seitens einer eigentlich befreundeten Regierung, oder die Grundrechte der eigenen Bürger?
Whistleblowing à la Snowden?
Heikle Themen stehen auf der Agenda, die wie erwartet werden konnte, nicht ohne Gegenwind bleiben würden. So hatte nicht nur die CIA einen Spion eingeschleust, wie im Juli bekannt wurde. Der Ausschuss wurde auch vom BND überwacht. Viermal wurden brisante Dokumente durch den Ausschuss veröffentlicht - allerdings bevor die Regierung dem zustimmten konnte.
Letzten Donnerstag, dem 16. Oktober, kam es erneut zum Eklat. Spät am Nachmittag brach der Ausschuss seine Sitzung im Zuge der sechsten Anhörung zum Thema "Bundesnachrichtendienst" ab, weil ein Zeuge seine Vernehmung mit Dokumenten vorbereiten konnte, die aber den Abgeordneten nicht vorlagen.
Am gleichen Tag erhielt der Ausschuss eine Verwarnung von ganz oben, dass es nach vier vermeintlichen Leaks eigentlich schon eine Anzeige wegen Geheimisverrats geben sollte. Aber gnädig wurde der Ausschuss vorerst nur verwarnt.
Die Debatte, ob und wer der Maulwurf sein könnte, nachdem SPD-Obmann Christian Flisek sich öffentlich auf geheime Akten berief, scheint schon beendet. Er hat sich nichts vorzuwerfen, sagte Flisek.
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