Gerechtigkeit siegt (manchmal doch): Zeit-Herausgeber Joffe verliert gegen ZDF-Satiriker von Die Anstalt
In der Sendung vom Mai 2014 waren anhand eines Schaubildes die Verbindungen des Zeit-Herausgebers zu acht atlantischen Lobbyvereinigungen und Think-Tanks wie Aspen Institut, Goldman Sachs Foundation und Atlantik Brücke nachgezeichnet worden. Die Satiriker Max Uthoff und Claus von Wagner Joffes ironisierten dann, dass wohl diese zahlreiche Verpflichtungen Joffes der Grund seien, warum die ZEIT nur einmal wöchentlich erscheint.
Joffe hatte durch den Beitrag
Allerdings war bereits in der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht, von den Richtern signalisiert wurden, dass man in Rahmen einer expliziten Satire-Sendung juristisch nicht zu kleinlich vorgehen könne, da Ungenauigkeiten und Übertreibungen Teil von Satire sei. Das hat die Richter aber nicht davon abgehalten, zunächst im Sinne von Joffe zu urteilen.
Die eigentlich von Joffe kritisierte Aussage, nämlich seine journalistischen Interessenkonflikte durch nachgewiesene Mitgliedschaften in zahlreichen atlantischen Lobbyorganisationen, standen dabei aber gar nicht zur Debatte. Denn in diesem Rahmen konnte Die Anstalt auf eine unleugbare Faktenlage verweisen.
Ob man vielleicht einmal Putin verraten sollte, dass man missliebige Meinungen am Landgericht Hamburg genauso effizient verbieten lassen kann wie in seinem eigenen straff geführten Reich, das so schrecklich sein soll? Wäre es nicht die politische Aufgabe freier westlicher Journalisten gewesen, dem Osten ein Vorbild in Sachen Pressefreiheit zu geben und wenigstens die Freiheit der Satire zu achten?
Der letzte namhafte Journalist, der presserechtlich gegen die eigenen Kollegen vor Gericht zog, war 2008 der ironiefreie Fokus-Chef Helmuth Markwort. So verklagte Markwort die Saarbrücker Zeitung wegen einem Irrtum, der Roger Willemsen in einem Interview mit der Zeitung unter dem Titel: "Heute wird offen gelogen” unterlaufen war. Nachdem ihm bereits damals in erster Instanz das Landgericht Hamburg Recht gegeben hatte, war es am Bundesgerichtshof dieses kleinliche Urteil wieder auf zu heben.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.