Ukraine-Konflikt: Erneut ARD-Reporterin bei falscher Tatsachenbehauptung erwischt

Die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. hat die ARD erneut der Medienmanipulation und der Vorspiegelung falscher Tatsachen in ihrer Ukraine-Berichterstattung überführt.
Ukraine-Konflikt: Erneut ARD-Reporterin bei falscher Tatsachenbehauptung erwischtQuelle: www.globallookpress.com © Markus Lange/imageBROKER.com

In den ARD-Tagesthemen vom 24. September 2014 behauptet die ARD-Korrespondentin Birgit Virnich in ihrem Beitrag über Donzek, dass ein Drittel der Bevölkerung der Stadt aufgrund seiner proukrainischen Haltung aus Donezk habe fliehen müssen (ab Minute 8:21).

"Und so sind die meisten, die sich einen ukrainischen Staat wünschen, aus der selbsternannten Rebellenhochburg Donezk geflohen: Fast ein Drittel der Bevölkerung."

Tatsächlich ist mittlerweile ungefähr ein Drittel der Bevölkerung aus Donezk geflohen sein (Anfang August lagen Schätzungen bei rund 200.000 Flüchtlingen. Die Gesamteinwohnerzahl vor dem Bürgerkrieg betrug rund eine Million Einwohnern.

Laut dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR), die zahlreiche Flüchtlinge interviewt haben, liegt die Hauptfluchtursache jedoch in der durch den Bürgerkrieg provozierten gefährlichen Sicherheitslage begründet:

"Die Flüchtlinge nennen als Hauptgrund für das Verlassen ihrer Häuser Sicherheitsbedenken, wie die Angst zwischen die Fronten zu geraten oder Opfer von Querschlägern zu werden."

Neben diesem Hauptgrund listet der UNHCR-Bericht eine Reihe weiterer Gründe auf, die lediglich von "einigen wenigen" Flüchtlingen angegeben worden sind:

"Einige Personen drückten auch die Angst vor Verfolgung auf Grund ihrer politischen Überzeugungen oder ethnischen Zugehörigkeit aus. Andere nannten die Befürchtung von beiden Seiten zwangsrekrutiert oder entführt zu werden. Weitere Gründe waren Schäden an Häusern oder nicht mehr funktionierende Gesundheitsdienste."

Bezug nehmend auf die Aussagen der UNHCR stellt die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien fest:

"Frau Virnichs Behauptung, fast ein Drittel - also sämtliche Flüchtlinge aus Donezk - seien aufgrund ihrer proukrainischen Haltung geflohen, entspricht nicht der Wahrheit und diente offenbar dazu, die von ihr zuvor dargestellte Bedrohung seitens der Separatisten auch zahlenmäßig zu beweisen".

In der Programmbeschwerde wird die ARD-Reporterin in Folge aufgefordert, die Quellengrundlage für ihre Behauptung offen zu legen. Sollte sie dabei keine Quellen vorweisen können, die der Seriosität der Quellen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) entsprechen, werden die Programmverantwortlichen der ARD aufgefordert eine zeitnahe Richtigstellung in den Tagesthemen zu ermöglichen.

Abschließend verweist die Programmbeschwerde auf den Paragrafen 8 des NDR-Sendegesetzes, welches den Sender in seinem Programm zur Wahrheit und Zuverlässigkeit von Informationen verpflichtet.

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