NSA-Spionageskandal weiterhin ungeklärt - Jetzt ziehen Opposition und Zivilgesellschaft den BND und Regierung vor Gericht
Wie auch schon bei den ersten Veröffentlichungen Edward Snowdens im Jahre 2013 zu den Spionagepraktiken der US-amerikanischen NSA und ihrer Partnerdienste, ist es der Regierung von Angela Merkel mit Unwahrheiten und Hinhaltetaktik erneut gelungen den Skandal auszusitzen. Dennoch knirscht es zunehmend im Gebälk. Besonders gestört ist seit dem Bekanntwerden der NSA-Selektorenlisten das Verhältnis zwischen G-10-Kommission und Regierung. Die G-10-Kommission ist ein ständig tagendes Parlamentarier-Gremium, das eigentlich jeder Überwachungsmaßnahme der Dienste zustimmen muss. Neben dem NSA-Untersuchungsausschuss wird auch der G-10-Kommission die Einsicht in die NSA-Selektoren verweigert. Diese Daten geben Auskunft darüber, in welchem Maße die USA, unterstützt vom BND, gegen deutsche Interessen verstoßen haben.
Während Wikileaks in bisher drei Tranchen höchst brisante Teile dieser Liste bereits veröffentlicht hat, die eine Rundumüberwachung deutscher Regierungsstellen und auch der Kanzlerin belegen, versucht sich die Bundesregierung weiterhin in Vernebelung. Die NSA-Selektoren sollen lediglich von dem ehemaligen Bundesrichter Kurt Graulich eingesehen werden, der vom Kanzleramt zum "Sonderermittler" ernannt wurde. Auch Generalbundesanwalt Harald Range sieht weiterhin keinen Grund um Ermittlungen aufzunehmen.
Die G-10-Kommission reagiert nun mit der Ankündigung, eine Klage gegen diese Regierungspraktiken prüfen zu wollen. Das parlamentarische Gremium erkennt den Sonderermittler Graulich nicht an und fühlt sich von der Regierung übergangen und getäuscht. Auch die Abgeordneten der Oppositionsparteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnen das Vorgehen der Regierung ab und prüfen ihrerseits juristische Schritte.
Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU) wiegelt derweil ab und bezeichnet eine mögliche Offenlegung der Selektorenliste als "Bruch gegen das Völkerrecht". Auch würde das Image Deutschlands in internationalen Geheimdienst-Kreisen leiden, wenn den gewählten Repräsentanten ihr gesetzlich gesichertes Kontrollrecht gewährt wird.
Ärger droht Regierung und BND auch von der Organisation "Reporter ohne Grenzen". Bereits Anfang des Monats hat die NGO vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht. Dem Geheimdienst wird der Bruch des Fernmeldegeheimnisses vorgeworfen, was in substantieller Form auch die Arbeit von Journalisten betrifft. So legen die bereits bekannt gewordenen Tatsachen über die Spionagepraktiken der Dienste nahe, dass Journalisten nicht mehr in der Lage sind vertraulich und unüberwacht mit ihren Quellen zu kommunizieren. Die Organisation sieht daher auch den Ruf Deutschlands und die Pressefreiheit in Gefahr.
"Reporter ohne Grenzen" kritisiert häufig in sehr scharfer Form Staaten wie China und Saudi-Arabien. Die Klage der Organisation gegen den Bundesnachrichtendienst, zeigt das zumindest die Journalisten-Organisation bereit zu sein scheint, die bekannten und weit verbreitenden doppelten Standards hinsichtlich der Kritik an Regierungspraktiken zu hinterfragen:
"Wir müssen glaubwürdig bleiben, wenn wir von anderen Staaten Pressefreiheit fordern. Und das sollte die Bundesregierung genauso sehen."
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