Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zur NSA-Spionage des Merkel-Handys wegen "mangelnder Beweislage" ein
Der Generalbundesanwalt Harald Range gab bekannt, dass sich der "Vorwurf mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lässt". Daher wird die Behörde die im Juni 2014 eingeleiteten Ermittlungen gegen die umstrittene Ausspähung des Mobiltelefons der deutschen Bundeskanzlerin einstellen.
Bereits im vergangenen Dezember, bei seiner Jahrespressekonferenz, signalisierte Range, dass die Ermittlungen "schleppend" verlaufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Ermittlungschancen, auch wegen der fehlenden Bereitschaft von US-Behörden, bei der Aufklärung mitzuhelfen, bereits schlecht.
Laut Datenbankauszügen aus NSA-Beständen wurde im Oktober 2013 publik, dass die NSA das Arbeitshandy von Angela Merkel systematisch ausspioniert hatte.
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