Strafanzeige gegen Springer-Journalist Schupelius wegen Volksverhetzung

"Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" hat der Berliner Rechtsanwalt Hans Bauer Strafanzeige gegen den Springer-"Journalisten" und B.Z.-Chefkolumnisten Gunnar Schupelius erstattet. Dieser habe sich, so die Argumentation, am 10. April im Boulevardblatt B.Z. hetzerisch gegen die Rote Armee und die Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus geäußert sowie das Andenken an den 1944 im KZ Buchenwald ermordeten Arbeiterführer Ernst Thälmann verunglimpft. "Die Ausführungen von G. Schupelius überschreiten damit die Grenzen garantierter Presse- und Meinungsfreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes". Bauer vertritt die Kläger Professor Dr. Siegfried Mechler und die Thälmann-Enkelin Vera-Dehle-Thälmann. RT Deutsch dokumentiert im Folgenden die Anzeigeschrift.
Strafanzeige gegen Springer-Journalist Schupelius wegen VolksverhetzungQuelle: Reuters © Kay Nietfeld/Pool

Strafanzeige

gegen Herrn Gunnar Schupelius,

Journalist bei der B.Z. Ullstein GmbH Axel-Springer-Straße 65 10888 Berlin

wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB und der Verunglimp­fung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB

I.

In der B.Z. vom 10. 04. 2015 äußerte sich G. Schupelius unter "Mein Ärger Der gerechte Zorn von Gunnar Schupelius" mit einem Beitrag: "Fragwürdige Idee: Links­partei will Rote Armee in Friedrichshain ehren" zum Vorschlag der Partei die LINKE in Berlin- Lichtenberg, die Straße in Alt-Friedrichsfelde (B1/B5) in "Straße der Be­freiung" umzubenennen.

Die Straße, auf der 1945 die Rote Armee einzog, trug diesen Namen bereits von 1975 bis 1992. Mit der Rückbenennung der Straße soll die Befreiung Berlins vom Faschis­mus durch die Rote Armee  geehrt werden.

Schupelius stellt fest, dass es richtig sei, dass "Stalins Soldaten" das NS-Regime 1945 beendet haben. Im Weiteren führt er aus: "Doch die Freude über diese Befreiung währte nicht lange, denn Stalin errichtete in Deutschland eine neue Diktatur. Die rote Herrschaft, die sich ab 1949 DDR nannte, war weniger grausam als die braune. Doch hat auch sie viele Menschenleben auf dem Gewissen. Die russische Besatzung war fürchterlich und auch die Gewalt des SED-Regimes gegen unschuldige Bürger". ... "Sie (die LINKE) hat offenbar den Terror der Roten Armee und ihrer Handlanger in Deutschland vergessen oder will ihn immer noch nicht wahrhaben". ... "Viele ältere Berliner erschauern noch heute beim Anblick dieses Gebäudes (Kommandantur, Alt Friedrichsfelde/Rosenfelder Straße), in dem Willkür und nackte Gewalt regierten".

Schupelius schlägt im Weiteren eine "Alternative" vor: "In den östlichen Bun­desländern gibt es immer noch mehr als 600 Straßen, die nach Ernst Thälmann (1886 - 1944) benannt sind. Sie haben alle einen neuen Namen verdient. Das wäre wirklich ein Akt der Befreiung. Denn Thälmann war KPD-Chef und wollte Deutschland in eine kommunistische Gewaltherrschaft verwandeln, bis er selbst von den Nazis gejagt und ermordet wurde".

Beweis: B.Z. vom 10. 04. 2015

Die Ausführungen von G. Schupelius überschreiten die Grenzen garantierter Presse- und Meinungsfreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes. Sie gefährden, verletzen und verunglimpfen die Rechte der Ehre und Würde anderer sowie das friedliche Zusam­menleben.

Schupelius´ Behauptungen von Terror, Grausamkeiten, Willkür und nackter Ge­walt der "Roten Armee" und der "russischen Besatzung" sind geeignet, den öffentli­chen Frieden zu stören. Sie schüren Hass auf die Rote Armee und die LINKE, die mit ihrem Vorschlag der Namensumbenennung die Befreier vom Faschismus ehren will. Geehrt werden soll damit auch der erste sowjetische Stadtkommandant und heutige Ehrenbürger Berlins Nicolai E. Bersarin, der in der von G. Schupelius genannten Kommandantur sein Amt ausübte. Mit seinen pauschalen, völlig undifferenzierten Äußerungen macht G. Schupelius Gruppen von Bürgern in Deutschland wie auch in Rußland öffentlich verächtlich und verletzt sie in ihrer Menschenwürde. Mit hetzeri­schen Worten diffamiert er die "russischen Besatzer" und die beabsichtigte Ehrung der Opfer der  Roten Armee. Dabei erfahren gerade gegenwärtig anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges die Opfer des faschistischen Krieges und der Willkür des Nazismus weltweit beson­dere Achtung und Ehrung. Mit 27 Mio. Toten, davon 13 Mio. Soldaten, hat die So­wjetunion die meisten Opfer zu beklagen.

Mit seinen Äußerungen zum "wirklichen Akt der Befreiung", nämlich der Umbenen­nung der über 600 Thälmann-Straßen, bestreitet und verunglimpft G. Schupelius in zy­nischer Weise die Befreiung durch die Sowjetarmee. Dass der Sieg über den Faschis­mus "Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialisti­schen Gewaltherrschaft" war, ist in Deutschland seit Jahrzehnten offiziell anerkannt; in der DDR schon vor ihrer Gründung, in der BRD (alt) spätestens seit der historischen Rede des ehemaligen Bundespräsidenten v. Weizsäcker im Bundestag 1985.

Schupelius schürt mit seinen Äußerungen in der B.Z. öffentlichen Unfrieden und diskreditiert die Befreiung Berlins durch die Sowjetarmee. Seine Äußerungen tragen den Charakter von Volksverhetzung nach § 130 StGB.

Im Zusammenhang mit seinen hetzerischen Äußerungen gegen die Rote Armee verunglimpft G. Schupelius das Andenken an Ernst Thälmann. Im März 1933 verhaf­tet, 11 Jahre in Einzelhaft, wurde Thälmann am 18. August 1944 im KZ Buchenwald ermordet. Er wurde Opfer der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft (StGB)". Opfer des Nazisystems sind im deutschen Strafrecht ausdrücklich in beson­derer Weise geschützt. Thälmann gehörte zu den konsequentesten Widerstandskämp­fern gegen den Faschismus und bezahlte diesen Widerstand mit seinem Leben.

Das wurde in beiden deutschen Staaten, wenn auch in unterschiedlicher Weise, ge­würdigt. Als 1985 im Thälmann-Prozess gegen den Angeklagten Otto, Leiter des Exekutierungskommandos  im KZ Buchenwald, vor dem LG Krefeld verhandelt wur­de, räumte auch das bundesdeutsche Fernsehen ein: "Der Fall des kommunistischen Reichstagsabgeordneten Thälmann ist heute noch immer und schon wieder Prüfstein unseres Geschichtsbewusstseins".

Ernst Thälmann gebührt wie allen Opfern Achtung und ehrendes Andenken.

Schupelius´ Feststellung, Thälmann "wollte Deutschland in eine kommunistische Gewaltherrschaft verwandeln", stellt Thälmanns Leben und antifaschistischen Wi­derstand auf eine Stufe mit der Gewaltherrschaft der nazistischen Diktatur. Dies ist eine grobe Verunglimpfung des Ermordeten und verletzt öffentlich dessen Andenken.

Damit erfüllt G. Schupelius den Tatbestand nach § 189 StGB.

Ungeachtet dessen, dass in diesem Falle nach § 194, 2 StGB die Strafverfolgung auch ohne Antrag von Amts wegen zu erfolgen hat, stellt die Enkeltochter des Verstorbenen Frau Vera Deh­le-Thälmann Strafantrag.

Durch den Beitrag des G. Schupelius in der B.Z., einer Boulevardzeitung mit einer Auflagenhöhe von ca. 120 000 Exemplaren, kann erschwerend von einer beachtli­chen Verbreitung der hetzerischen und verunglimpfenden Äußerungen in der Bevöl­kerung ausgegangen werden.

Ich bitte, mir den Eingang der Strafanzeige zu bestätigen und das Aktenzeichen mit­zuteilen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.

Weiterhin bitte ich Sie, mich über das Ergebnis der Ermittlungen zu unterrichten.

 

gez. H. Bauer

Hans Bauer

Rechtsanwalt

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