Wikileaks-Gründer Assange will gegenüber schwedischer Staatsanwaltschaft aussagen

Das Anwaltsteam von Julian Assange hat verkündet, dass sich der Whistleblower und Gründer von Wikileaks bereit erklärt habe, für ein lange ausgehandeltes Verhör mit der schwedischen Staatsanwaltschaft, die ihm seit 2010 eine Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorwirft, zur Verfügung zu stehen. Assange droht beim Verlassen der Botschaft von Ecuador in London die Auslieferung an die USA.
Wikileaks-Gründer Assange will gegenüber schwedischer Staatsanwaltschaft aussagenQuelle: Reuters © Andrew Winning

"Wir haben heute eine Bestätigung an die Staatsanwaltschaft versendet, in der sich Julian Assange bereit erklärt hat, Fragen zu beantworten. Er geht davon aus, dass das Verhör bestehenden Rechtsnormen entsprechen werde", gab Rechtsanwalt Thomas Olsson gegenüber der schwedischen Zeitung Dagens Nyheter am Donnerstag an und ergänzte:

"Nun erwarten wir die Antwort der Staatsanwaltschaft."
Der gebürtige Australier hat bereits mehr als 1.000 Tage in der ecuadorianischen Botschaft bei London verbracht, um der Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Dort muss er fürchten, US-Behörden übergeben zu werden, wo ihm wegen seiner Verwicklungen in die Wikileaks rund um vertrauliche US-Dokumente womöglich kein faires Verfahren droht. Seit 2010 werden interne US-Dokumente auf Wikileaks veröffentlicht, die die Vereinigten Staaten gegenüber der internationalen Gemeinschaft regelmäßig in Erklärungsnot bringen.

Assange sagte, dass er "wiederholt" die Staatsanwaltschaft eingeladen habe, ihn per Video oder direkt in London bezüglich der Vorwürfe, die er vehement ablehnt, zu befragen.

Bis vor gut einem Monat lehnte die schwedische Chef-Anklägerin Marianne Ny einen solchen Schritt ab. Die Verjährungsfrist für die vorgeworfene Vergewaltigung, der schwerwiegendste Anklagepunkt gegen den 43-Jährigen Ex-Hacker, läuft nicht vor dem Jahr 2020 aus. Bezüglich einiger anderer Anklagepunkte setzt jedoch bereits im August dieses Jahres die Verjährungsfrist ein.

Als Voraussetzung für ein Verhör wolle das Rechtsteam von Assange Einsicht in die komplette Anklageschrift erhalten, die 2010 seitens der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen ihren Mandanten erhoben worden ist. Doch es bleibt fraglich, ob ein Kompromiss in dieser Frage gefunden wird.

Assanges ausstehendes Verfahren hat nichtsdestotrotz nur wenig dazu beigetragen, dass dieser von der Nachrichtenwelt vergessen wird. Sein Überraschungsauftritt per Video-Verbindung an der prestigeträchtigen Commonwealth-Law-Konferenz am Anfang dieser Woche löste unter hochrangigen Richtern  in Folge einen Massenboykott aus.

Das Richteramt Schottland erläuterte die Beweggründe in einer Presseerklärung:

"Das Konferenzprogramm wurde kurzfristig und ohne Rücksprache abzuhalten geändert, damit Assange sprechen konnte. Herr Assange jedoch steht vor Gericht, dem er sich überdies entzieht, und es ist demnach nicht angebracht gewesen, dass Richter von ihm angesprochen werden."
Die Proteste erreichten ebenfalls den Obersten Gerichtshof Großbritanniens, der wiederum erklärte, dass der Boykott ein weiteres "starkes Signal für den Rechtsstaat" sei.

Assange war zum Thema Überwachung und Sicherheit geladen. Er referierte gegenüber einer Gruppe von circa 20 hochrangigen Justizbeamten.

Auch der Inhalt seiner Aussagen sorgte für Aufsehen und Schlagzeilen. Der Wikileaks-Gründer warf dem Londoner Parlament vor, das Unabhängigkeitsreferendum Schottlands im vergangenen Jahr als Angelegenheit der "nationalen Sicherheit" behandelt zu haben und behauptete überdies, dass London "alle Kapazitäten" des nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes GCHQ darauf verwendet habe, das Wahlergebnis "zu beeinflussen".

Das Wahlergebnis fiel im September schließlich tatsächlich zu Gunsten der Unionisten aus, welches die linksliberale Schottische Nationalpartei allerdings mit Argwohn akzeptieren musste. Dennoch beschuldigten führende Parteifunktionäre den britischen Inlandsgeheimdienst MI5, mittels "dreckiger Tricks" die Unabhängigkeit Schottlands unterminiert zu haben.

 

 

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