Wer zur Bank geht, muss zahlen

Wer in Zukunft sein Geld zur Bank bringt, muss sogleich zahlen, und zwar schon ab einer Summe von 5.000 Euro – etwa bei der Degussa-Bank. Rund 400 Banken bedienen sich mittlerweile an den Kundeneinlagen durch Negativzinsen – als Verwahrentgelte umschrieben. Dennoch können nun wegen einseitiger Gebührenerhöhung der Banken Kunden sogar etwa Geld zurückbekommen.

Durch die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank müssen Banken, die sich dort Geld deponieren, dafür zahlen. Das geben diese an die Kunden weiter, genauer: sie nehmen es von ihnen. Für die den Bankkunden daraus entstehenden Schäden ist eigentlich die Finanzpolitik des Staates oder der Europäischen Zentralbank verantwortlich, nicht der sogenannte Markt.

Für einen Kunden, der in Zeiten von Inflation, Corona-Ungewissheit und Unsicherheit gegenüber Anlageberatern sein Guthaben auf einem Bankkonto lässt, bedeutet das einen doppelten Verlust. Denn daneben erwartet die Bundesbank aufgrund von Sondereffekten zum Jahresende 2021 kurzfristig auch noch eine Inflationsrate von 3 Prozent. Im Monat Mai stand sie bei 2,5 Prozent. Was also nicht die Inflation bereits entwertet, daran bedient sich dann auch noch die Bank für die Kontoführung.

Und dazu kommt nun bei rund 400 Geldinstituten auch noch der Negativzins, auch Verwahrentgelt genannt. Die Postbank etwa verlangt von Neukunden für Einlagen über 50.000 Euro ab dem 21. Juni solch zusätzliches Entgelt. Dies gelte auch für Giro- und Anlagekonten und ab 25.000 Euro sogar für das Tagesgeld. Bisher galt eine Freigrenze von 100.000 Euro.

Die DKB oder ING-Bank halten vorläufig noch an dieser Grenze fest. Für alles, was darüber hinausgeht, werden auch hier 0,5 Prozent Strafzins fällig. Ähnlich handhabt es die Postbank bei Bestandskunden und Kunden der Deutschen Bank. Auch die Commerz­bank will ab dem 1. August 2021 für Beträge über 50.000 Euro Negativzinsen verlangen. 

Rechnet man Negativzins und Inflation zusammen, können einem Kunden pro Jahr schnell mal 4 Prozent der Spareinlagen verloren gehen.

Ein kleiner Lichtblick: Vor dem Bundesgerichtshof hatte jüngst der Dachverband Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) mit Erfolg gegen einseitige Änderungen der Geschäftsbedingungen von Banken geklagt. Die Verbraucherschützer forderten ein gericht­liches Verbot von Änderungen der Geschäftsbedingungen ohne ausdrück­liche Zustimmung der Kunden. Viele Banken müssen nun Hunderte von Euro an ihre Kunden zurückzahlen, da die Richter es für nicht ausreichend ansehen, wenn Kunden nur schweigend zu einseitig von der Bank geänderten Bedingungen verpflichtet werden. So ziemlich alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen wurden damit unwirk­sam, denn bisher blieb den Kunden nur die Alternative, stillschweigend zum verkündeten Termin die Änderung der Geschäftsbedingungen zu schlucken oder das Konto zu schließen. Kunden müssen nun doch nur die bei ihrer Konto­eröff­nung geltenden Preise zahlen. Demzufolge sind aus unwirk­samen Erhöhungen entstandene Zahlungen bis rückwirkend zum 1. Januar 2018 den Betroffenen zu erstatten. Das könnten oft sogar drei­stel­lige Euro-Beträge sein. Laut finanz-szene.de stiegen die Konto­führungs­gebühren allein seit 2015 um durchschnittlich fast 40 Prozent. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schätzt, dass dadurch die Banken nun rund 2,7 Milliarden Euro wieder einbüßen werden.

Mehr zum Thema - Inflation im Mai mit 2,5 Prozentpunkten so hoch wie zuletzt im September 2011