Temporäre Mehrwertsteuersenkung: Händler müssen nicht alle Produkte neu auspreisen

Zum 1. Juli wird für ein halbes Jahr die Mehrwertsteuer gesenkt. Nachdem der Einzelhandel die Sorge bekundet hatte, mit der kurzfristigen Umstellung nicht zurechtzukommen, erklärte die Regierung nun, dass die Preise nicht durchweg neu ausgeschildert werden müssten.

Einzelhändler, die ihre Preise wegen der geringeren Mehrwertsteuer in den kommenden Monaten vorübergehend senken wollen, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern.

Wie das Wirtschaftsministerium am Freitag erklärte, könnten die Geschäfte eine Ausnahmeregelung nutzen und den Rabatt pauschal an der Kasse gewähren. So könne die Senkung kostengünstig und unbürokratisch umgesetzt werden. Zuvor war kritisiert worden, es sei für den Handel sehr aufwendig, für nur ein halbes Jahr überall neue Preise auszuzeichnen.

Solche pauschalen Rabatte, die erst an der Kasse vom Preis abgezogen werden, kennt man bisher vor allem aus dem Schlussverkauf. Nur bei preisgebundenen Waren wie Büchern, Zeitschriften und rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei die Ausnahme nicht möglich.

Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent herabgesetzt werden.

Aus dem Einzelhandel hatte es geheißen, die Umstellung stelle die Branche vor große Herausforderungen. Teils war es unklar, wie man sich auf die Umstellung in wenigen Wochen vorbereiten wolle.

Diese temporäre Mehrwertsteuersenkung ist Teil des 130 Milliarden schweren Konjunkturpakets der "Großen Koalition" aus Union und SPD. Ziel des Programms ist die Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des staatlichen Krisenmanagements.

Mehr zum Thema - "Mit Wumms aus der Krise": Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro für Wirtschaft und Konsum

(rt/dpa)