Mission beendet? Häftling erklärt seine lebenslange Haftstrafe nach klinischem Tod für abgebüßt

Wann endet eine lebenslange Haftstrafe wirklich? Mit dieser Frage haben sich Richter im US-Bundesstaat Iowa befasst, nachdem ein Häftling seine lebenslange Haftstrafe für beendet zu erklären versuchte – aufgrund eines kurzzeitigen klinischen Todes.

Der 66-jährige Benjamin Schreiber beklagte vor einem Berufungsgericht, nach einem Ohnmachtsanfall im Jahre 2015 im Gefängniskrankenhaus "gegen seinen Willen" reanimiert worden zu sein, berichtet die New York Times. Diesen soll er zuvor schriftlich geäußert haben, was auch der Bruder des US-Amerikaners bestätigte. Das nahm Schreiber zum Anlass, seine Strafe für abgesessen zu erklären.

Der Wiederbelebte wurde wegen eines Tötungsdelikts im Jahr 1996 dazu verurteilt, den Rest seines Lebens hinter Gittern zu verbringen. Nun argumentierte er vor Gericht, wegen seiner unfreiwilligen Reanimation müsse er auf freien Fuß gesetzt werden.

Richterin Amanda Potterfield lehnte den Einspruch entschieden ab und erhielt Schreibers Strafe damit aufrecht:

Schreiber ist entweder noch am Leben und muss dann in Haft bleiben, oder er ist tot, und diese Berufung ist hinfällig", schlussfolgerte sie.

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