In Absprache mit seiner Mutter durfte der Junge zwar ein Online-Spiel spielen und dabei über eine Gutscheinkarte kleinere Käufe direkt in der App machen. Dass dort auch ihre eigene Kreditkarte hinterlegt war, besann sich die Frau aber erst nach der Abbuchung. So spielte der Siebenjährige heimlich weiter, ohne das seine Mutter etwas von seinen Schabernack mitbekam, hieß es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag.
Indessen erinnerte die Behörde die Eltern daran, dass ihr Nachwuchs ohne ihre Erlaubnis nur im Rahmen ihres Taschengeldes Online-Käufe vornehmen dürfen. "Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen", sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Körber. Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen den Großteil der Forderung erlassen – insgesamt 2.654,31 Euro, berichtete Körber.
Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die – etwa wenn sie selbst im Homeoffice arbeiten – ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin. Allerdings sollten Eltern unbedingt zuvor die Einstellung ihrer Geräte überprüfen. Darauf weisen die Verbraucherschützer anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag (9. Februar) hin. Vor ungewollten Kosten können beispielsweise ein Passwortschutz für Käufe oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter schützen.
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