Wer demnächst in der Schweiz an einem öffentlichen Ort sein Gesicht verhüllt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken (rund 1.030 Euro) rechnen. Die Schweizer Bundesregierung will ein entsprechendes Gesetz erlassen.
In einer früheren Fassung des Gesetzes waren sogar 10.000 Schweizer Franken als Geldbuße vorgesehen, jedoch wurde dies als zu unverhältnismäßig kritisiert. Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass ein Verstoß gegen das Gesichtsverhüllungsverbot nur in einem Ordnungsbußenverfahren geahndet werden kann. Die Schweizer Kantone hätten somit weniger Aufwand, und die Betroffenen ein einfacheres Verfahren.
Es gibt jedoch Ausnahmen, was die Gesichtsverhüllung betrifft. In Flugzeugen und in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten findet das Gesetz keine Anwendung. Außerdem darf das Gesicht auch in religiösen Räumlichkeiten verhüllt werden. Wer gesundheitliche Gründe angeben kann, darf ebenfalls weiter sein Gesicht verhüllen. Erlaubt ist Gesichtsverhüllung darüber hinaus für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.
Die Schweizer Bundesregierung plant zudem eine weitere Ausnahme im Zusammenhang mit den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie erlaubt sein. Allerdings nur, wenn die zuständige Behörde sie vorgängig bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werde.
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