Absage an Selenskij: Schweiz gibt gesperrte russische Vermögen nicht heraus

Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij hatte die Schweiz mehrfach darum gebeten, eingefrorenes russisches Vermögen an Kiew zu übergeben. Nun kam aus Bern eine klare Absage, inklusive einer subtilen Belehrung über den Unterschied zwischen "Sperrung" und "Beschlagnahmung".

Die Schweiz wird eingefrorenes russisches Vermögen nicht an Kiew übergeben. Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij hatte Bern vergangene Woche erneut darum gebeten, die gesperrten Gelder sowie die in der Schweiz blockierten Reserven der russischen Zentralbank in die Ukraine zu transferieren. Doch das lehnte die Schweizer Bundesregierung in einer Stellungnahme nun ab.

Bern erklärte, die Milliarden sowie zahlreiche Liegenschaften seien nicht beschlagnahmt. Die Eigentümer hätten derzeit bloß keinen Zugriff auf sie. Der stellvertretende Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), Fabian Maienfisch, sagte am Montag gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RIA Nowosti:

"Für die Schweizer Regierung ist die Beschlagnahmung von Vermögenswerten nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Staat oder der Aufnahme in die Sanktionsliste und deren Verwendung für den Wiederaufbau der Ukraine derzeit keine Option, um Unterstützung für die Ukraine zu zeigen."

Selenskij hatte schon im Mai auf dem Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos gefordert, dass "russisches Vermögen gefunden und beschlagnahmt werden muss". Nur weniger später hatte der ukrainische Premierminister Denys Schmyhal nachgelegt und gefordert, das auf rund 750 Milliarden US-Dollar (rund 760 Milliarden Euro) geschätzte, im Westen blockierte Vermögen "zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine zu verwenden".

Maienfisch erklärte, die Schweiz habe per 7. Juli 2022 russische Finanzanlagen im Wert von 6,7 Milliarden Schweizer Franken (rund 6,8 Milliarden Euro) sowie 15 Liegenschaften gesperrt. Der stellvertretende Sprecher wies jedoch darauf hin, dass die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Vergleich zu deren Einfrieren ein "großer Eingriff in die Sicherheit des Eigentums und anderer verfassungsmäßiger Grundrechte" der sanktionierten Personen wäre.

Die gesperrten Vermögen gehörten immer noch ihren russischen Eigentümern. Nur hätten diese im Augenblick keinen Zugriff auf die Anlagen – aber die Eigentumsrechte seien unverändert.

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