90 Schweizer fordern wegen "Impfschäden" Geld vom Bundesamt für Gesundheit

In der Schweiz forderten 90 Personen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dazu auf, für "Schäden nach der Corona-Impfung" aufzukommen. Doch eine Entschädigung erhielt keiner von ihnen. Laut dem BAG erfüllten die Gesuche "nicht die formellen Anforderungen".

Einem Bericht der Schweizer Zeitung 20 Minuten zufolge waren beim BAG bis zum 28. Oktober dieses Jahres 90 Gesuche eingegangen, in denen eine Entschädigung für "Impfschäden" gefordert worden war. Doch laut der Pressesprecherin des BAG, Emma Brossin, hatte keines der Gesuche Erfolg. Brossin sagte gegenüber 20 Minuten:

"Alle mussten zurückgewiesen werden, weil die Gesuche die formellen Anforderungen nicht erfüllten."

Laut dem Schweizer Epidemiegesetz (8. Kapitel "Entschädigung") können geschädigte Personen vom Bund entweder Entschädigung oder Genugtuung verlangen. Doch dem Bericht zufolge wollten die meisten der 90 vermeintlich geschädigten Personen, dass der Bund ihnen ihre Selbstbehaltungskosten (Krankenkasse, Anm. d. Red.) zahlt, die nach der Impfung entstanden seien. Allerdings sind derartige Kosten nicht von dem Gesetz abgedeckt.

Brossin erklärte weiter, dass übliche Nebenwirkungen nicht unter den Begriff des "Impfschadens" fielen. Als Beispiel erwähnte sie Rötungen, Schwellungen und Verhärtungen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und leichtes Fieber.

Weiter schreibt die Zeitung, dass im Falle eines Impfschadens in erster Linie die Ärztin oder der Arzt, der Impfstoffhersteller oder die Behörden haften. Erst wenn die Gesuchstellenden belegen können, dass diese und auch keine Versicherung den Schaden decken, komme die Haftung des Bundes in Betracht, so der Bericht weiter. Zudem müsse sich die schwerwiegende Nebenwirkung direkt auf die Impfung zurückführen lassen. Laut Brossin konnte dies in keinem der 90 Fälle bewiesen werden.

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