Nach Flucht aus Klinik: Gericht stellt Russin unter Zwangsquarantäne

Eine Russin, die in Sankt Petersburg aus der Coronavirus-Quarantäne ausgebrochen war, ist am Montag per Gerichtsentscheid zurück in die Klinik zwangseingewiesen worden. Sie wurde mit einem Krankenwagen direkt vom Gerichtsgebäude zur Isolierstation gebracht.

Niemand in dem Gerichtssaal trug eine Schutzmaske. Die Frau muss mindestens bis Mittwoch unter Quarantäne  bleiben.

Die 32-Jährige hatte Ende Januar nach einer Chinareise über Halsschmerzen geklagt. Obwohl bei ihr nach eigenen Angaben keine Infektion festgestellt wurde, sollte sie vorsorglich zwei Wochen zur Beobachtung in der Klinik bleiben, um mögliche Ansteckungen zu vermeiden. Daraufhin knackte sie das elektronische Schloss einer Krankenzimmertür und floh aus dem Gebäude. Die Chefärztin schaltete daraufhin das Gericht ein.

In Russland sind bislang zwei Fälle der neuen Lungenkrankheit nachgewiesen worden. 

Mittlerweile hat die Zahl der Infektionen in China 70.000 überschritten. Mit 105 neuen Todesfällen innerhalb eines Tages sind am Montag 1.770 Todesfälle zu beklagen, wie die Gesundheitskommission in Peking mitteilte. Besonders schwer ist in Zentralchina die 60 Millionen Einwohner zählende Provinz Hubei mit der Metropole Wuhan betroffen. 

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(rt/dpa)