Russland: Durchsuchungen in 30 regionalen Niederlassungen der Nawalny-Stiftung im Geldwäschefall

Russische Ermittler haben als Teil der Ermittlung in einem Geldwäschefall Durchsuchungen in 30 regionalen Niederlassungen der "Anti-Korruptions-Stiftung" (FBK) des russischen Bloggers Alexei Nawalny durchgeführt. Über 100 Bankkonten wurden bereits eingefroren.

Der russische Untersuchungsausschuss führt im Rahmen einer Ermittlung in einem Geldwäschefall Durchsuchungen in 30 regionalen Niederlassungen der "Anti-Korruptions-Stiftung" (FBK) des russischen Bloggers Alexei Nawalny durch. Das teilte die Sprecherin des Untersuchungsausschusses Swetlana Petrenko am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur TASS mit. Sie sagte:

Heute werden im Rahmen der Voruntersuchung an 30 Orten der Russischen Föderation, in den Niederlassungen der Organisation und an den Wohnorten der Mitarbeiter der Regionalfilialen der FBK, Durchsuchungen durchgeführt. Gegenstände und Dokumente, die die Ermittler für wichtig halten, werden beschlagnahmt.

Einige Mitarbeiter seien zu Befragungen vorgeladen worden, hieß es weiter.

Zuvor teilte eine Quelle in den Strafverfolgungsbehörden gegenüber TASS mit, dass am Dienstag Ermittler Untersuchungen in den regionalen Zentralen der Organisation in Archangelsk und Belgorod starteten. Auch an den Wohnorten der Aktivisten der FBK in Ufa, Samara, Saratow, Jekaterinburg, Jaroslawl, Tscheljabinsk, Nowokusnezk und Krasnodar wurden Durchsuchungen durchgeführt.

Laut Petrenko hat das Gericht auf Antrag der Ermittler die Konten der FBK einfrieren lassen. Sie sagte:

Es wurde bestätigt, dass Geld aus ausländischen Quellen auf diese Konten überwiesen wurde. Insbesondere diente diese Tatsache als Grundlage für die Aufnahme der Stiftung in das Register der Organisationen, die die Funktionen ausländischer Agenten erfüllen.

Am 9. Oktober teilte das russische Justizministerium mit, dass Nawalnys "Anti-Korruptions-Stiftung" auf die Liste der Nichtregierungsorganisationen gesetzt wurde, die als ausländische Agenten fungieren. Nach Angaben des Ministeriums war die FBK politisch tätig und wurde dabei aus dem Ausland finanziert. Erst im Jahr 2019 erhielt das Unternehmen zwei Geldüberweisungen aus Spanien und eine aus den USA.

Der russische Untersuchungsausschuss hatte zuvor ein Strafverfahren wegen Geldwäsche gegen die Nichtregierungsorganisationen eingeleitet. Den Ermittlungen zufolge erhielten Personen, die eine direkte Verbindung zu der NGO haben, im Zeitraum von Januar 2016 bis Dezember 2018 auf ungesetzliche Weise erhebliche Geldbeträge in russischer und ausländischer Währung. Diese Beträge wurden später für die Finanzierung der Stiftung legalisiert. Für den Zeitraum der Ermittlungen wurden per Gerichtsbeschluss mehr als 100 Konten der Stiftung und der mit ihr verbundenen Personen eingefroren.

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