Der Entwurf sieht eine Änderung des bestehenden russischen Gesetzes über die Einreise in die Russische Föderation und die Ausreise aus dem Land vor. Dieses führt zurzeit fünf Gründe auf, die zu einem Einreiseverbot für Ausländer führen könnten:
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- Verletzung der Regeln für den Grenzübertritt;
- wissentlich falsche Angaben über die eigene Person;
- wiederholte strafrechtlich oder ordnungsrechtlich relevante Vergehen;
- Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer auf russischem Territorium;
- Mitwirkung in einer ausländischen oder internationalen NGO, die in Russland als unerwünscht eingestuft wurde.
Nach der Verabschiedung des geplanten Gesetzesnovelle käme künftig eine weitere Kategorie ausländischer Staatsbürger dazu die einem Einreiseverbot unterliegen würden: Ausländer, deren Bankkonten wegen des Verdachts der Teilnahme an Geldwäsche oder jeglichen Aktivitäten ausländischer und internationaler terroristischer und extremistischer Organisationen eingefroren wurden.
Der Entwurf ermöglicht außerdem eine zusätzliche Erweiterung der Liste auf der Grundlage von Daten, die vom Innenministerium, dem Föderalen Sicherheitsdienst, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Justizministerium, dem Außenministerium und dem Untersuchungsausschuss – Russlands Bundesbehörde für den Umgang mit schwerer Kriminalität – zur Verfügung gestellt werden.
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Der Gesetzentwurf wurde bereits von der Regierungskommission für Gesetzgebungsarbeit bewilligt, berichtete die Tageszeitung Iswestija am Dienstag. Die Kabinettsexperten empfahlen jedoch, noch einige Änderungen am Entwurf vorzunehmen. Insbesondere wollen sie auch Personen die Einreise unmöglich machen, die bekannte Mitglieder terroristischer und extremistischer Gruppen sind und die auf einer von der russischen Finanzüberwachungsagentur erstellten und von der abteilungsübergreifenden Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung gebilligten Liste stehen.
Auf diese Weise könnten russische Grenzschutzbeamte verhindern, dass Ausländer in das Land einreisen, noch bevor ein Gericht eine Sperrung ihrer Bankkonten anordnet.