Russlands künftiges Staatsangehörigkeitsgesetz: Ausbürgerung für Spionage und Drogenhandel

Das russische Präsidialamt hat einen Entwurf eines neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in die Duma eingebracht, der neben Erleichterungen der Einbürgerung auch die Möglichkeit der Ausbürgerung wegen schwerer Straftaten vorsieht. Anders als oppositionelle Medien heute berichten, ist die Ausbürgerung jedoch nur bei kürzlich eingebürgerten Staatsangehörigen möglich, nicht bei gebürtigen Staatsbürgern.

Wie der Pressedienst der Duma in Moskau am heutigen Mittwoch meldet, hat Präsident Putin den Entwurf eines neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. 

Neben zahlreichen Erleichterungen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation sieht der Gesetzesentwurf erstmals seit 1993 wieder die Möglichkeit der Ausbürgerung als Konsequenz schwerer Straftaten vor. Der Katalog der Straftaten, die diese Folge haben können, enthält neben Terrorismus, Spionage und schweren staatsgefährdenden Straftaten auch Straftaten aus dem Bereich des Handels mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen. Nach dem Wortlaut des Artikels 24 des Gesetzesentwurfes bezieht sich die Möglichkeit der Ausbürgerung jedoch nur auf diejenigen, die im Verlauf der zurückliegenden zehn Jahre auf Antrag eingebürgert wurden, nicht auf diejenigen, die die Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben haben oder schon länger als zehn Jahre einen russischen Pass haben.  

Für die Beendigung der Staatsbürgerschaft soll künftig das Innenministerium und in Bezug auf Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland das Außenministerium sein. 

Zu den vorgesehenen Erleichterungen zählt die vereinfachte Einbürgerung von Bürgern der ehemaligen UdSSR oder deren Abkömmlingen. Unter erleichterten Voraussetzungen werden alle vor dem 6. Februar 1992 auf dem Gebiet der Russischen Föderation Geborenen auf deren Antrag als Bürger Russlands anerkannt sowie alle ehemaligen Militärangehörigen, die einen Eid auf die Sowjetunion oder die Russische Föderation geleistet haben. Diesen Personen erlaubt das Gesetz auch die doppelte Staatsangehörigkeit: Der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht mehr Voraussetzung für den Erwerb des russischen Passes sein.

Die Forderung nach Erleichterung des Zugangs zur russischen Staatsbürgerschaft stand seit Beginn der Ukrainekrise im Raum, da viele aus der Ukraine Geflohene von bürokratischen Problemen beim Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit berichteten. Obwohl sie die Ukraine nur unter Gefährdung von Leben und Freiheit betreten konnten, verlangte die Bürokratie von ihnen, den Nachweis des Verzichts auf die ukrainische Staatsangehörigkeit beizubringen.  

In der UdSSR war die Ausbürgerung gegen den Willen des Ausgebürgerten gängige Praxis. Zu den bekanntesten Beispielen zählen die Ausbürgerungen von Leo Trotzki und Alexander Solschenizyn. Die 1993 angenommene Verfassung der Russischen Föderation verbietet in ihrem Artikel 6 Absatz 3 die Ausbürgerung gegen den Willen des Betroffenen. Das derzeit geltende Gesetz sieht neben dem freiwilligen Austritt aus der russischen Staatsangehörigkeit nur den Fall der Aufhebung einer auf unwahren Angaben, Täuschung oder Bestechung beruhenden Einbürgerungsentscheidung vor.

Ob das neue Gesetz mit der Verfassung in Einklang steht, wird früher oder später das Verfassungsgericht zu entscheiden haben. 

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