Russlands Wahlbehörde vermeldet drei ausländische Cyberangriffe am ersten Tag der Parlamentswahl

Russland wählt vom 17. bis 19. September ein neues Parlament. Ein Vertreter der Zentralen Wahlkommission hat auf einem Briefing am Samstag von drei zielgerichteten Cyberangriffen auf Ressourcen der Behörde berichtet, die aus dem Ausland durchgeführt worden sein sollen.

Der Leiter des Föderalen Zentrums für Informatisierung bei der Zentralen Wahlkommission Russlands, Alexander Sokoltschuk, hat auf einem Pressebriefing am Samstag von Cyberangriffen auf Ressourcen der russischen Wahlbehörde berichtet. Am ersten Wahltag seien drei zielgerichtete Attacken aus dem Ausland registriert worden. Der Sprecher weigerte sich jedoch, die Länder zu nennen, von denen aus die angeblichen Cyberangriffe durchgeführt worden sein sollen. Die Frage nach der Herkunft der jeweiligen IP-Adressen sei nämlich umstritten.

Die Zentrale Wahlkommission Russlands schreib auf Telegram über zwei Versuche, das Internet-Portal der Behörde auf mögliche Verletzlichkeit zu scannen, und über eine verteilte DDoS-Attacke. Am Morgen des 18. September sei ein weiterer DDoS-Angriff registriert worden. Man habe deswegen rund 246.000 Anfragen an die Webseite blockiert. 

Sokoltschuk stufte die Attacke als ziemlich stark ein. Die Leiterin der Wahlbehörde, Ella Pamfilowa, teilte auf dem Pressebriefing am Samstag ihrerseits mit:

"Attacken dauern an. Sie haben eine absolut deutliche Richtung. Wir wissen das. Wir reagieren darauf gelassen und werden dagegen vorgehen." 

Wie man der Mitteilung entnehmen konnte, war das System der elektronischen Abstimmung davon nicht betroffen. Zuvor hatten russische Experten die Sicherheit und die Zuverlässigkeit der digitalen Stimmabgabe hervorgehoben.

Pandemiebedingt wird die Abstimmung für die Staatsduma, das Unterhaus des russischen Zwei-Kammern-Parlaments, innerhalb von drei Tagen durchgeführt – vom 17. bis zum 19. September. Um 450 Abgeordnetenplätze wetteifern 14 politische Parteien: Über Parteilisten werden 225 Mandate vergeben, weitere 225 Abgeordnete werden in Einzelwahlkreisen nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Die Staatsduma wird für fünf Jahre gewählt.

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