Moskauer Gericht: "Nawalny-Büros" müssen Tätigkeiten einstellen

Die Moskauer Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die mit Alexei Nawalny verbundenen Organisationen als extremistisch einzustufen. Heute verfügte das Moskauer Stadtgericht, dass die "Nawalny-Büros" bis zur Klärung des Sachverhaltes ihre Arbeit einstellen müssen.

Am Montag hat im Moskauer Stadtgericht eine vorläufige Verhandlung über den Antrag der Staatsanwaltschaft stattgefunden, wonach die "Stiftung zur Korruptionsbekämpfung" (FBK), die "Stiftung zur Verteidigung der Bürgerrechte" (FSPG) und die sogenannten "Nawalny-Büros" (die in Russland als ausländische Agenten registriert sind) als extremistische Organisationen einzustufen sind. Im Rahmen der Verhandlung verfügte das Gericht, dass die Büros des russischen Oppositionspolitikers Alexei Nawalny ihre Tätigkeiten einstellen müssen, bis abschließend geklärt ist, ob dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben ist.

Die Pressesprecherin des Moskauer Stadtgerichts Uljana Solopowa erklärte der russischen Nachrichtenagentur TASS, der Antrag über die Aussetzung der Tätigkeit der Nawalny-Organisationen FBK und FSPG sei noch nicht geprüft worden. Dieser werde vom Richter persönlich bearbeitet.

Die Einstellung der Tätigkeit bedeutet, dass es Mitgliedern der Organisation verboten ist, Kundgebungen zu organisieren, im Namen der Organisation Materialien im Internet zu veröffentlichen sowie an Wahlen und Referenden teilzunehmen. Es ist ihnen auch untersagt, die Bankkonten der Organisation zu verwenden, es sei denn für die Zahlung von Geldstrafen, Steuern und Gebühren.

Dem Pressedienst der Moskauer Staatsanwaltschaft zufolge arbeiten die Nawalny-Organisationen daran, "Bedingungen für die Destabilisierung der sozialen und gesellschaftspolitischen Situation zu schaffen". Die Behörde erklärte:

"Das reale Ziel ihrer Tätigkeit ist die Schaffung von Bedingungen für die Änderung der Grundlagen der Verfassungsordnung, einschließlich der Verwendung des Szenarios einer 'Farbrevolution'."

Eine Einstufung als extremistische Organisationen wird die Arbeit der Nawalny-Institutionen in Russland unmöglich machen. Sämtliche Symbole der Aktivisten wären verboten und die Medien müssten in ihrer Berichterstattung über diese Organisationen betonen, dass diese verboten sind. Sowohl die Organisatoren als auch einfache Mitglieder und Spender wären mit strafrechtlich relevanten Sachlagen konfrontiert.

Das Justizministerium nahm die FBK im Jahr 2019 in das Register der ausländischen Agenten auf. Die Organisation versuchte erfolglos, die Aufhebung dieses Status zu erreichen. Seit Dezember 2020 steht auch die FSPG auf der Liste der ausländischen Agenten.

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