Die Staatsduma, das Unterhaus des russischen Parlaments, hat am Dienstag in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, welches die russische Regierung bemächtigt, Medikamente in Notfällen und im Interesse der nationalen Sicherheit auch ohne Genehmigung der jeweiligen Patentinhaber herstellen zu lassen. Dasselbe gilt für weitere Erfindungen und nützliche Modelle im Gesundheitswesen.
Zwar war dies auch zuvor möglich. Nach dem bisherigen Gesetz war die Regierung aber verpflichtet, den jeweiligen Patentinhaber in kürzester Frist über die Maßnahme zu benachrichtigen und ihm eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Nun präzisierte das Parlament, dass dies "im Fall der äußersten Notwendigkeit, die mit der Gewährleistung der Verteidigung und Sicherheit des Staates und mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger verbunden ist", möglich sei. Dabei seien das Ausmaß der Entschädigung und das Zahlungsverfahren von der Regierung zu bestimmen.
Die Regierung hatte die Gesetzesvorlage, die der Föderale Antimonopoldienst Russlands (FAS) vorgeschlagen hatte, noch im November 2019 im Parlament eingebracht. Der FAS argumentierte, dass Patentinhaber im Gesundheitswesen oft ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchten und sich weigerten, ihre Erzeugnisse nach Russland zu liefern oder ihre Produktion vor Ort in die Wege zu leiten. Das neue Gesetz soll es den russischen Behörden ermöglichen, den Bedarf an ausländischen Medikamenten im Ernstfall schnell zu decken.
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