Der Föderationsrat, das Oberhaus des russischen Parlaments, hat ein Gesetz zur Erhöhung des Einkommenssteuersatzes von 13 auf 15 Prozent für Einkommen über fünf Millionen Rubel (ungefähr 55.300 Euro) pro Jahr verabschiedet.
Das Gesetz wurde von der russischen Regierung initiiert und auf Anordnung des russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgearbeitet. Es soll zu einer zusätzlichen Finanzierungsquelle für die Behandlung von Kindern mit schwer lebensbedrohlichen, chronischen und seltener Krankheiten werden.
Einer finanziellen und wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie zufolge wird die Erhöhung des Steuersatzes zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 60 Milliarden Rubel (663 Millionen Euro) im Jahr 2021, 64 Milliarden Rubel (708 Millionen Euro) im Jahr 2022 und 68,5 Milliarden Rubel (758 Millionen Euro) im Jahr 2023 führen. Diese Gelder wurden bereits für die Zusammenstellung des Entwurfs des Föderalhaushalts für 2021 und die Planungsperiode 2022 und 2023 im Rahmen des staatlichen Programms zur Entwicklung des Gesundheitswesens reserviert.
Das Gesetz sieht vor, dass der neue Steuersatz für Einkommen aus Vermögensverkäufen, Schenkungen und Versicherungs- sowie Rentenzahlungen für natürliche steuerpflichtige Personen bei dreizehn Prozent bleibt.
Eine Ausnahme gilt für Wertpapiere. Der Gesetzentwurf betont, dass ein festes Einkommen von über fünf Millionen Rubel pro Jahr, das von einem ausländischen Unternehmen erwirtschaftet wird, einer Einkommenssteuer von 15 Prozent unterliegt. Dies gilt auch für Dividenden, die eine natürliche Person von einer ausländischen Körperschaft erhält und in ihrer Steuererklärung deklariert.
Was die Kontrolle über die Zahlung des erhöhten Einkommenssteuersatzes betrifft, so sieht der Gesetzentwurf vor, dass Steuerberater im ersten Quartal 2021 von der Haftung für Steuerverstöße befreit werden. Sie werden auch von der Zahlung der entsprechenden Bußgelder befreit, wenn sie bis zum 1. Juli 2021 freiwillig die betreffenden Steuerbeträge an das Haushaltssystem der Russischen Föderation überweisen.
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