Nach etwa einer Stunde rief die Verwaltung die Polizei. Als die Beamten den Saal betraten, wurden sie mit lautem Applaus empfangen. Sie entfernten die Maskenverweigerin aus dem Theater. Anschließend leitete die Polizei gegen sie ein Verfahren wegen der Verletzung der Maskenpflicht ein.
Die Moskauer Theater nahmen den Spielbetrieb am 1. August wieder auf. Der russische Verbraucherschutz ermahnte die Schauspielhäuser jedoch, die Corona-Beschränkungen weiter zu befolgen. Dazu gehören das obligatorische Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und Handschuhen sowie die Einhaltung der sozialen Distanzierung in geschlossenen Räumen.
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