Dmitri Peskow zu Merkels Besuch bei Nawalny: "Offenbar Unterstützungsbekundung und Genesungswünsche"

Angela Merkels Besuch bei Alexei Nawalny in der Berliner Charité wird wohl auf das Anliegen der Bundeskanzlerin zurückzuführen sein, dem Oppositionspolitiker ihren Beistand zuzusichern und ihm eine schnelle Genesung zu wünschen. Dies meinte Kremlsprecher Dmitri Peskow.

Nachdem der Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert bei der Bundespressekonferenz am Montag Merkels Besuch bei Nawalny bestätigt hatte, nahm der Kreml offiziell Stellung zu der Geste der Bundeskanzlerin. Der Sprecher des russischen Präsidenten Dmitri Peskow sagte laut der Nachrichtenagentur RIA Nowosti:

Die Bundeskanzlerin traf sich mit dem ehemaligen Patienten der Klinik, weil sie ihm allem Anschein nach entweder ihre Unterstützung bekunden oder eine schnellere Genesung wünschen wollte. Wie kann das anders wahrgenommen werden?

Auf Nachfrage betonte Peskow, dass nicht jeder russische Staatsbürger mit einem Treffen mit der Bundeskanzlerin gewürdigt werde.

In Bezug auf die Bedeutung der Personalie Nawalny für die russische und globale Politik unterstrich der Kremlsprecher ferner, dass im Zuge der COVID-19-Pandemie die Gesundheit jedes russischen Staatsangehörigen für die russische Regierung die höchste Priorität habe.

Zudem erinnerte Peskow daran, dass der Kreml, das russische Außenministerium sowie Vertreter der russischen Sicherheitsbehörden und Ärzte von Anfang an "völlig transparent" über die Situation um Nawalny berichteten. Moskau verfüge über keine weiteren Informationen außer jenen "absolut umfassenden Berichten" zum Fall Nawalny, die bereits vorgelegt worden und allgemein zugänglich seien, sagte er. 

Zuvor hatte das Bundesjustizministerium den Eingang des dritten Rechtshilfeersuchens der russischen Generalstaatsanwaltschaft am Freitagabend gemeldet. Angaben zum Inhalt des Schreibens wurden nicht gemacht. Zwei bisherige Rechtshilfeersuchen aus Moskau bleiben bisher nach wie vor unbeantwortet. Sie sollen sich laut Angaben der Berliner Landesjustizverwaltung noch in Prüfung befinden.

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