Ein Gericht der Stadt Blagoweschtschensk im Gebiet Amur hat einen Mann zu acht Monaten Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von einem Jahr verurteilt, weil er nach Angaben der Staatsanwaltschaft trotz eines positiven SARS-CoV-2-Tests zweimal die Infektionsabteilung seines Krankenhauses unerlaubt verlassen hatte. Das Gericht sah die Verletzung der sanitären Vorschriften als bewiesen an und stimmte der Staatanwaltschaft zu, dass der 39-Jährige somit eine Ansteckungsgefahr für andere Menschen dargestellt hatte.
Ende März hatte das russische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem Gefängnisstrafen für die Verletzung von Quarantänevorschriften und die Verbreitung von Falschmeldungen über das neuartige Coronavirus vorsieht. Demnach wird ein Verstoß gegen die sanitären und epidemiologischen Vorschriften, der den Tod von zwei oder mehreren Personen nach sich zieht, mit bis zu sieben Jahren Haft und einer Geldbuße in Höhe von bis zu zwei Millionen Rubel (knapp 23.000 Euro) geahndet. Die Mindeststrafe für die Verbreitung von Falschinformationen über COVID-19 beträgt 300.000 Rubel (fast 3.500 Euro). Im Fall eines Gesundheitsschadens für andere Personen durch solche Informationen drohen dem Täter bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Rubel (rund 17.000 Euro). Für den durch Corona-Fakes bedingten Tod einer Person stehen zwei Millionen Rubel (knapp 23.000 Euro) Strafe sowie bis zu fünf Jahre Haft.
Mehr zum Thema - Nach Denunziation von Nachbarin: Corona-positiv-getestete Spaziergängerin in Österreich verurteilt