Neue Corona-Vorschriften in Sankt Petersburg: Aufbahrungen dürfen höchstens zehn Minuten dauern

Vor wenigen Tagen wurden durch eine Verordnung des Chefsanitärarztes von Sankt Petersburg alle Abschiedszeremonien bei Beerdigungen ungeachtet der Todesursache der Verstorbenen untersagt. Nun werden die Aufbahrungen doch wieder erlaubt – aber nur für zehn Minuten.

Die Lockerungen sollen jedenfalls nur Beerdigungen von Menschen betreffen, bei denen zu Lebzeiten kein Coronavirus nachgewiesen bzw. vermutet wurde, meldete die Nachrichtenagentur Interfax unter Berufung auf den Pressedienst des Gouverneurs von Sankt Petersburg, Alexander Beglow. Alle Teilnehmer der Abschiedszeremonie müssen jedoch strenge Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören die Masken- und Handschuhpflicht, die Abstandregel von anderthalb bis zwei Metern sowie das Verbot des körperlichen Kontakts mit der Leiche. Die Dauer der Aufbahrung wurde auf höchstens zehn Minuten begrenzt.

Das Verbot von Abschiedszeremonien bei testpositiven Todesfällen bzw. einem Verdacht auf eine Corona-Infektion bei dem Verstorbenen bleibt dabei weiterhin in Kraft. Die Behörden der Stadt begründen dies mit dem hohen Ansteckungspotenzial des Virus.

Nach dem Stand vom Freitag gibt es in der zweitgrößten russischen Metropole 12.592 bestätigte Corona-Fälle. Seit dem Ausbruch der Pandemie starben insgesamt 107 testpositive Menschen in Sankt Petersburg, 2.859 sind genesen.

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