Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Russen nicht nur von 23 Uhr abends bis 7 Uhr morgens aktiv keinen Lärm machen dürfen (zum Beispiel Musik hören oder Reparaturarbeiten durchführen), sondern auch für Untätigkeit bestraft werden könnten. Gemeint sind Bürger, die den Hausfrieden stören, indem sie ihren bellenden Hund längere Zeit allein zu Hause zu lassen oder nicht beruhigen. Auch Autobesitzern, die einen ausgelösten Autoalarm nicht ausschalten, könnten Bußgelder drohen.
Derzeit gibt es in Russland keine einheitliche Definition von Nachtruhe. Diesbezügliche Regelungen sind je nach Region verschieden. Die neue Gesetzesvorlage soll die Regeln landesweit vereinheitlichen. Das aktualisierte Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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